LöRüRL
Verfasst: Do 26.01.2006 18:00
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet und habe auch schon die erste Frage.
Die LöRüRL sagt in Punkt 5 aus, dass es max. Lagerflächen und Mengen gibt, die innerhalb dieser Flächen gelagert werden dürfen. Sind diese Angaben sowohl auf die Lagermenge als auch auf die Lagerfläche bezogen?
Ein kleines Beispiel:
Lagerhalle: 1145 m^2; eingeschossig
öffentliche FW, BMA --> Sicherheitskategorie 2
gelagerte Menge: WGK 1: 12 t; WGK 2: 300 t
Lagerdichte: 312/1145=0,27 --> Faktor 1,3 aus Nr. 5, Tab.1
maßebende WGK ist WGK 2, da > 5 % WGK 1
Aus Tab.1 geht hervor, dass ich max. 400 t WGK 2 auf max. 400 m^2 lagern darf. Mit dem Zuschalg aus der Lagerdichte sind das 520 t bzw. m^2.
Die eingelagrte Menge beträgt 300 t und ist somit zulässig.
Die Lagerfläche ist aber 1145 m^2 groß. Müssen jetzt Lagerabscnitte ( F-90 A Wände) gebildet werden?
Liege ich mit dieser Vermtung richtig?
Vielen Dank für die (hoffentlich) kommenden Antworten.
ich habe mich gerade in diesem Forum angemeldet und habe auch schon die erste Frage.
Die LöRüRL sagt in Punkt 5 aus, dass es max. Lagerflächen und Mengen gibt, die innerhalb dieser Flächen gelagert werden dürfen. Sind diese Angaben sowohl auf die Lagermenge als auch auf die Lagerfläche bezogen?
Ein kleines Beispiel:
Lagerhalle: 1145 m^2; eingeschossig
öffentliche FW, BMA --> Sicherheitskategorie 2
gelagerte Menge: WGK 1: 12 t; WGK 2: 300 t
Lagerdichte: 312/1145=0,27 --> Faktor 1,3 aus Nr. 5, Tab.1
maßebende WGK ist WGK 2, da > 5 % WGK 1
Aus Tab.1 geht hervor, dass ich max. 400 t WGK 2 auf max. 400 m^2 lagern darf. Mit dem Zuschalg aus der Lagerdichte sind das 520 t bzw. m^2.
Die eingelagrte Menge beträgt 300 t und ist somit zulässig.
Die Lagerfläche ist aber 1145 m^2 groß. Müssen jetzt Lagerabscnitte ( F-90 A Wände) gebildet werden?
Liege ich mit dieser Vermtung richtig?
Vielen Dank für die (hoffentlich) kommenden Antworten.