Bitte mal dieses Problem:
- es geht um die Tiefgarage eines Wohnhauses
- einer der Benutzer hängt sich nach dem Parken links und rechts an die Autotüren jeweils eine etwa 1 Meter lange und 10 cm breite Schaumstoffleiste
- Sinn ist, daß damit ein Schutz gegenüber den anderen links und rechts von ihm parkenden PKW geschaffen wird
- die haben ihm nämlich schon öfters mit ihren Türen Dellen in seinen Wagen gehauen.
Jetzt kommt der Hausverwalter und sagt die Leisten müssen weg aus Brandschutzgründen. Das wäre in einer Tiefgarage nicht erlaubt.
Kann das sein ?
Danke !
Gummileisten in der Tiefgarage ein Problem ?
nur kurz, bin am vorbeifliegen...
Grundsatz: In Tiefgaragen dürfen nur dinge eingebracht werden, die unmittelbar mit der Nutzung, sprich mit dem PKW was zu tun haben bspw. Autoreifen u.ä..
Du siehst, hier gibt es im gewissen Sinn Interpretationsspielraum! Geklärt sollte werden, aus welchem Material die Matten sind, wenn sie B1 also schwer entflammbar sind, hätte ich damit kein Problem. Wichtiger scheint noch die Frage, ob es sich um eine Tiefgarage im Sinne der VO handelt.
Grundsatz: In Tiefgaragen dürfen nur dinge eingebracht werden, die unmittelbar mit der Nutzung, sprich mit dem PKW was zu tun haben bspw. Autoreifen u.ä..
Du siehst, hier gibt es im gewissen Sinn Interpretationsspielraum! Geklärt sollte werden, aus welchem Material die Matten sind, wenn sie B1 also schwer entflammbar sind, hätte ich damit kein Problem. Wichtiger scheint noch die Frage, ob es sich um eine Tiefgarage im Sinne der VO handelt.
Grüße FH
Danke, Falk !!
Bei der Gelegenheit:
- bei mir steht auf dem Stellplatz ein Metallspind mit KFZ - Sachen drin. Kann man mir das eigentlich verbieten ?
Danke !!

= sehr interessant ! Ein paar Reifen wurden nämlich auch beanstandet....mit dem PKW was zu tun haben bspw. Autoreifen
= ok, wird geprüft !...B1 also schwer entflammbar
= es ist eine bauamtlich abgenommene Tiefgarage. Meinst Du das ?Tiefgarage im Sinne der VO
Bei der Gelegenheit:
- bei mir steht auf dem Stellplatz ein Metallspind mit KFZ - Sachen drin. Kann man mir das eigentlich verbieten ?
Danke !!

Guten Morgen,
wenn jemand so etwas behauptet/verlangt, tut man in der Regel gut daran, sich die Rechtsgrundlage nennen zu lassen. Das dürfte schwierig werden.
So wie ich das verstehe, handelt es sich ja nicht einmal um eine Lagerung, sondern im relevanten Moment um eine Art "Anbauteil" eines Fahrzeuges.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Menge überhaupt eine irgendwie relevante Zunahme der Brandlast oder ähnliches darstellt, wenn man die Brandlast "KFZ" betrachtet.
Soweit meine weder-BSB-noch-Sachverständiger - Meinung dazu.
wenn jemand so etwas behauptet/verlangt, tut man in der Regel gut daran, sich die Rechtsgrundlage nennen zu lassen. Das dürfte schwierig werden.
So wie ich das verstehe, handelt es sich ja nicht einmal um eine Lagerung, sondern im relevanten Moment um eine Art "Anbauteil" eines Fahrzeuges.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob diese Menge überhaupt eine irgendwie relevante Zunahme der Brandlast oder ähnliches darstellt, wenn man die Brandlast "KFZ" betrachtet.
Soweit meine weder-BSB-noch-Sachverständiger - Meinung dazu.
zusätzliche brennbare Materialien in Garage
Hallo z`ammen,
meiner Meinung nach liegt die Wurzel allen Übels in der nicht vorhandenen deutschen Gründlichkeit.
Bereits in der MGarVO von 1997 (derzeit noch gültig) wird keine Definition einer "Garage" gegeben, leider.
Und damit fängt das Problem an.
Mir sind Fälle bekannt, da wird eine Garage als Werkstatt genutzt.
Ab wann sind aber Instandhaltungsarbeiten am KFZ aber in solch einem Umfang zu verzeichnen, dass aus der Garage eine Werkstatt wird?
Wenn auf einer Ladefläche eines KFZ (Kleintransporter etc.) brennbares Material transportiert wird, muss das Material dann abgeräumt werden, wenn das KFZ in der Garage abgestellt wird?
Ich meine solange in der VO nicht definiert wird, das eine Garage eine Gebäude oder um einen Teil eines Gebäude handelt, in welchem nicht nur vorübergehend (länger als 2 Stet.) ein nach StVZO zugelassenes Fahrzeug abgestellt wird, kann mann in einer Garage auch Material lagern (auch brennbares).
Schließlich sind die baulichen Anforderungen an eine Garage (abhängig von der Größe, die definiert ist) nicht ohne.
Einziger Ausweg ist eine Verhaltensregel, gestellt vom Eigentümer z.B. über dem Mietvertrag.
dort kann der Eigentümer natürlich Restriktionen "erlassen".
Also: Schaumgummi am KFZ-ja, Lagern von (brennbarem) Material im Stellplatz- ja, Lagern von brennbaren Flüssigkeiten ab Gültigkeit der TRbF 20- nein. denn dann wäre es ein "Lager" nach dieser RL.
Horst Müller
meiner Meinung nach liegt die Wurzel allen Übels in der nicht vorhandenen deutschen Gründlichkeit.

Bereits in der MGarVO von 1997 (derzeit noch gültig) wird keine Definition einer "Garage" gegeben, leider.
Und damit fängt das Problem an.
Mir sind Fälle bekannt, da wird eine Garage als Werkstatt genutzt.
Ab wann sind aber Instandhaltungsarbeiten am KFZ aber in solch einem Umfang zu verzeichnen, dass aus der Garage eine Werkstatt wird?
Wenn auf einer Ladefläche eines KFZ (Kleintransporter etc.) brennbares Material transportiert wird, muss das Material dann abgeräumt werden, wenn das KFZ in der Garage abgestellt wird?
Ich meine solange in der VO nicht definiert wird, das eine Garage eine Gebäude oder um einen Teil eines Gebäude handelt, in welchem nicht nur vorübergehend (länger als 2 Stet.) ein nach StVZO zugelassenes Fahrzeug abgestellt wird, kann mann in einer Garage auch Material lagern (auch brennbares).
Schließlich sind die baulichen Anforderungen an eine Garage (abhängig von der Größe, die definiert ist) nicht ohne.
Einziger Ausweg ist eine Verhaltensregel, gestellt vom Eigentümer z.B. über dem Mietvertrag.
dort kann der Eigentümer natürlich Restriktionen "erlassen".
Also: Schaumgummi am KFZ-ja, Lagern von (brennbarem) Material im Stellplatz- ja, Lagern von brennbaren Flüssigkeiten ab Gültigkeit der TRbF 20- nein. denn dann wäre es ein "Lager" nach dieser RL.
Horst Müller
Hallo Teetrinker,
kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Selbst nach einem Beschluss der Eigentümer, z. B. beruft man sich gern auf irgendwelche Rechtsgrundlagen und da diese eben, so wie Herr Müller schreibt, nicht wirklich konkret ist, dürfte das sich "Berufen" eher schwierig gestalten.
Also ich sehe für die Matten auch überhaupt kein Problem, zumal sie wie beschrieben im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Selbst nach einem Beschluss der Eigentümer, z. B. beruft man sich gern auf irgendwelche Rechtsgrundlagen und da diese eben, so wie Herr Müller schreibt, nicht wirklich konkret ist, dürfte das sich "Berufen" eher schwierig gestalten.
Also ich sehe für die Matten auch überhaupt kein Problem, zumal sie wie beschrieben im direkten Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen.
NEIN! Aber es dürfen eben keine anderen Sachen und schon gar keine brennbaren Flüssigkeiten gemäß TRbF gelagert werden.- bei mir steht auf dem Stellplatz ein Metallspind mit KFZ - Sachen drin. Kann man mir das eigentlich verbieten ?
Grüße FH
Recht herzlichen Dank an Falk, homueller und Mathias !
Ihr habt mir alle super geholfen (teils sogar zu später Stunde), jetzt kann ich die Lage beurteilen und mich wehren.
Der Hintergrund ist übrigens - und sowas gibt es gar nicht selten - daß sich die Eigentümer des Hauses untereinander nicht grün sind. Da kommt es dann schonmal zu "dramatischen Szenen" wo sie sich anschreien ect. etc.
Und natürlich auch, wie im vorliegenden Fall, versuchen über die (parteiische) Hausverwaltung einander anzuschwärzen.
Man muß sich wehren !
Nochmals Besten Dank an Euch !!!!!
Gruß
Teetrinker
Ihr habt mir alle super geholfen (teils sogar zu später Stunde), jetzt kann ich die Lage beurteilen und mich wehren.
Der Hintergrund ist übrigens - und sowas gibt es gar nicht selten - daß sich die Eigentümer des Hauses untereinander nicht grün sind. Da kommt es dann schonmal zu "dramatischen Szenen" wo sie sich anschreien ect. etc.
Und natürlich auch, wie im vorliegenden Fall, versuchen über die (parteiische) Hausverwaltung einander anzuschwärzen.
Man muß sich wehren !

Nochmals Besten Dank an Euch !!!!!

Gruß
Teetrinker