Vorlage Ernennung zum BsB

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Gast

Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo,

kann mir jemand eine Vorlage für die schriftliche Ernennung zum BsB übermitteln. Gibt es irgendwo ein Muster. Die BsB in unserer Factory strukturieren sich neu. In dem Zuge möchten wir unsere Aufgaben definieren und die Ernennungen neu fixieren. Um hier möglichst keinen Fehler zu machen suche ich ein Muster.

Bin über jede Info dankbar.

Gruß

A.Franke

Ringwald

RE: Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Ringwald » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Franke,

ich habe eine Vorlage, welche Ihnen vielleicht weiterhift.
Bitte schicken Sie mir kurz Ihre E-Mail Adresse an m.ringwald@bfb-ringwald.de
Dann kann ich Ihnen die Datei zumailen.

MfG Michael Ringwald

Gast

RE: Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Ich empfehle die DIN 14096-3 Brandschutzordnung für Personen mit besonderen Aufgaben zur Lektüre.

MfG
F.Schneider

Gast

RE: Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Franke,

solche Vorlagen erhält man beim VdS in Köln via Fax oder E-Mail
Viele Grüße Siggi

Gast

RE: Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr RINGWALD.

Da auch ich den Brandschutz in unserem Kunststoffverarbeitenden Betrieb übewrnehmen soll würde auch ich mich für Ihre Vorlage interesieren .

Zu mir , für die die s interesiert *g*

Die ausbildung zur Brandschutz-Fachkraft habe ich vor kurzem abgeschlossen .

der Folge Lehrgang zum Brandschutz beauftragten folgt in 14 Tagen .

Mal vorab eine frage an alle die sich schun länger damit beschäftigen .

Was mach ich , und wie ist die Verantwortung geklärt wenn das meinen Chewf alles garnicht interesiert ? Frei nach dem Motto " Uns kann nix passieren , wir haben ja einen Brandschutzbeauftragten ?"

Kann ich auch ohne Beauftragung zur rechenschaft gezogen werden ? Da ich ja um die Mängel weiß !?

MFG Stefan Huter

Gast

RE: Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Stefan Huter,

die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten sind in der schriftlichen Bestellung klar zu deffinieren. Der verantwortliche für den Brandschutz ist immer der Bertiebsinhaber und nie der Brandschutzbeauftragte. Wenn man ein fundiertes Fachwissen hat, hat man die Pflicht, den Verantwortlichen auf Mängel im Brandschutz hinzuweisen (am besten schriftlich).

Aber warte mal die Schulung ab, dort gibt es viel interessantes zu lernen und man erhält ausgiebiges Info-Material wo alles gut beschrieben ist.

MfG Siggi

Gast

Vorlage Ernennung zum BsB

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Hr.Franke!

Auch ich habe eine Vorlage zur Ernennung zum BSB (Bestellungsurkunde)mit Anhang.

Kurze Mail an Kay.Alm@t-online.de

Huter

Allgemeine Frage in die Runde ...

Beitragvon Huter » Do 24.07.2003 22:41

Hallo alle ...

Ich bin gerade dabei meine Beauftragung zu erarbeiten , die ich demnächst meinem Chef vorlegen will .

Ich habe hier einen Vordruck vom Referenten des BSB - Lehrganges .
Auf der Rückseite jenes welchen wird unteranderem
§ 9 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten zietriert .

darin heißt es :

II 2.


Ist jemand von dem Inhaber eines Betriebes , oder einem sonst dazu befugten

Ausdrücklich beauftragt, in eigener Verantwortung Aufgaben wahrzunehmen,

die dem Inhaber des Betriebes obliegen,

und handelt er aufgrund dieses Auftrages, so ist ein Gesetz ,

nach dem besondere persönliche Merkmale die Möglichkeiten der Ahndung begründen,

auch auf den Beauftragten anzuwenden, wenn diese Merkmale zwar nicht bei ihm ,

aber bei dem Inhaber des Betriebes vorliegen


Wie ist das zu verstehen ?
Doch nicht so , daß wenn mein Chef zBsp.: unfähig ist ich für sein tun mit zur Rechenschaft gezogen werden kann !? :sad:

MFG Stefan Huter

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Sa 26.07.2003 21:31

Hallo,

nein! Erstmal nicht. Relevant ist doch zunächst wie du bestellt wirst . Klassisch, also ähnlich der Fachkraft für Arbeitssicherheit? Dann ruhig Blut, dann bist du vorwiegend beratend tätig, die Verantwortung liegt dann ganz klar beim UN.

Ich an deiner Stelle, da du ja selbst gesagt hast noch recht frisch in diesem Thema zu sein, würde zunächst nur diese Richtung anstreben. Natürlich bist du für dein Tun verantwortlich, also deine Beratung hat schon eine ordentliche Gewichtung.

Anders sehe ich die Lage, wenn tatsächlich delegiert wird, per Vertrag sozusagen. Dann übst du unternehmerische Tätigkeiten aus, stehst also faktisch auf Seiten des UN und trägst dann auch die entsprechende Verantwortung. Dein Zitat entspricht meine ich dem Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Klar das schlägt dann zu buche. Wie gesagt, für dich noch zu früh, ansonsten sollte man sich das gut entlohnen lassen.

Sei nicht irritiert, bei diesem Thema gehen die Meinungen oft sehr weit auseinander. Obiges ist meine Ansicht...

Ich meine dieses Thema war auch ein Wunschthema für unsere nächste Fachtagung. :-)

Liebe Grüße....
Grüße FH

Huter

hmmm

Beitragvon Huter » Mo 28.07.2003 16:11

Hallo Falk ...

Das Prob ist ganz Einfach das ich , ja nun mal eine Beauftragung von meinem Chef brauche um meinen Job richtig machen zu können .

Ich hielt diesen Vordruck eben ganz geeignet weil darin eben von Beraten , prüfen , überwaren
geschrieben ist , und nicht von Verantworten und so .

Nur viel mir dann eben dieses Ordungswiedrigkeitsgesetzt auf , was auf der Rückseite Zitirt ist .

Reicht es dann wenn ich diese Vorlage Ohne besagtes Gestzt nehme ?

Währe ja super mit der Fachtagung , nur evtl. etwas zu spät für mich .
Oder ich bessere es danach aus *g*

Gruß Stefan Huter

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Mo 28.07.2003 16:48

Hallo Stefan,

weißt du, in der Beziehung bin ich sehr ruhig geworden... obwohl deine Denke sicherlich immer der bessere Weg ist, aber was ich damit sagen möchte... bin auch noch nicht bestellt :kugel:

Faktisch bin ich's natürlich schon(!) und werde auch so gesehen und inzwischen auch anerkannt...! Meinen Job mache ich auch ganz gut, meine ich :grins:

Klar lass raus was dir schaden könnte und gehe ersteinmal die kleine Nummer an, sprich eine normale Bestellung zum BSB. Beraten , prüfen , überwachen
Grüße FH

Huter

Ohhhh

Beitragvon Huter » Mo 28.07.2003 21:25

Nochmal HALLO FALK

... bin auch noch nicht bestellt


Das hätt ich jetzt ja echt nicht gedacht .
Aber Recht haste schon , keine Bestellung , keine Verpflichtung und somit absolut keinerlei Haftbarkeit .
Nur denk ich mein Chef wird früher oder später von selbst auf mich zukommen , da es da gewisse Probs mit der Versicherung gab .

Und wenn a denn kommt möcht ich Vorbereitet sein und was in der Schublade haben , oder eben noch besser ihm den Wind aus den Segeln nehmen und vorher schon auf ihn Zugehen ...

Naja , ich schreib das Teil später mal , und wenn ich s schaffe stell ich s ins Netzt , dann könnet ihr eure Meinung posten und evtl . kanns ja noch jemand gebrauchen der wie ich gerade erst anfängt .

Gruß Stefan Huter

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Mo 28.07.2003 23:02

Guten Abend Stefan,

möglicher weise war ich heute Mittag etwas abgespannt..., auf jeden Fall möchte ich dich nicht entmutigen. Wenn es bei dir funzt mit der Bestellung, dann ran an die Buletten. Dann eine gesunde Basis (Lobby)aufbauen durch gute und erfolgreiche Arbeit (immer Preis-Leistung im Auge behalten, wenn Fragen sind, natürlich hier fragen) und denn schauen was noch geht.

Also ich für meinen Teil habe gute 5 Jahre gebraucht, um einen Rundumblick zu haben, selbst zu initiieren, Akzente zu setzen. Nur im öffentl. Dienst ist die Leistungskomponente ein Fremdwort und was man nicht kennt macht man eben auch nicht, z. B. Bestellung eines BSB.

Aber das soll dich um Gottes Willen nicht abhalten :!: Deine Idee deine Bestellung hier zu posten finde ich klasse :5:

Na dann auf, hinsetzen und Bestellung schreiben!
Grüße FH

Siggi

Beitragvon Siggi » Mi 30.07.2003 19:43

Hallo zusammen, Bild

zum Thema "Bestellung des Brandschutzbeauftragten" werde ich etwas von der VdS Fachtagung vom 03. Juli 2003 zitieren.

Referent: Walter Reichard, Ffm

..... Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten wird schriftlich erfolgen. Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragen ist ein kritischer Punkt. In der Regel wird der Brandschutzbeauftragte die erforderlichen Wartungen nicht selbst in Auftrag geben, dies erfolgt über den Einkauf. Auch wird der Brandschutzbeauftragte keine Entscheidungskompetenz im Hinblick auf Erneuerungen von Anlagen haben. Die Aufgaben und Kompetenzen sollten bereits bei der Bestellung zum Brandschutzbeauftragten klar geregelt sein. Sinnvoll ist auch die Negativabgrenzung, d.h. die Klarstellung, welche Befugnisse der Brandschutzbeauftragte nicht besitzt (z.B. keine Weisungsbefugnis, keine Befugnis zur Auftragserteilung usw.).

..... Einer Möglichen Haftung begegnet man durch
- klare schriftliche Definition der Aufgaben und der Befugnisse
- nachvollziehbare Organisation der eigenen Tätigkeit
- die Durchführung der Regelmäßigen Kontrollen gemäß einer auf den Betrieb zugeschnittenen Checkliste
- die sorgfältige Dokumentation der ausgeführten Kontrollen sowie die Dokumentation des internen Schriftwechsels (Hinweis auf Wartung etc)
- regelmäßige Erstellung eines Tätigkeitberichtes, in dem auf offene Punkte klar und deutlich hingewiesen wird


Viele Grüße aus Düsseldorf Bild

Siggi

Huter

Vorschlag BSB - beauftragung

Beitragvon Huter » So 03.08.2003 13:54

Hallo an alle ...

Wie versprochen habe ich eine Beauftragung abgeändert , so das ich denke so könnte s passen .

Währe schön wenn ihr evtl. Anregungen oder Kritik postet .
Vieleicht ist s dann ja sogar möglich zu einer MUSTER ähnlichen vorlage zu kommen . :zwink:

Mal sohen ob s klppt se hier rein zu stellen . :supi:



[...], den [...]







Bestellung zum Brandschutzbeauftragten

Sehr geehrte Frau /geehrter Herr [...],
in Ergänzung zu Ihrem Arbeitsvertrag vom [...] bestellen wir Sie für
[...]
[...] zur/zum

Brandschutzbeauftragten

und übertragen Ihnen die auf der Rückseite beschriebenen Aufgaben und Rechte.

Wir bitten Sie, zum Zeichen Ihres Einverständnisses die beigefügte Zweitschrift zu unterschreiben und an die Personalabteilung zurückzugeben. Das Original behalten Sie bitte bei Ihren Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen




.................................................. ...........................................................
Geschäftsführung Brandschutzbeauftragte/-beauftragter


AUFGABEN UND RECHTE DER/DES BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTEN

Die Aufgaben, Pflichten und Vollmachten einer/eines Brandschutzbeauftragten ergeben sich unter anderem aus der Nummer 5.1 der BGI 560 „Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz” und den Nummern 3.1.3 und 3.1.4 der VdS-Richtline 2000 „Betrieblicher Brandschutz” und dem Arbeitsschutzgesetz ArbSchG §10 ff. sowie der vfdb-Richtlinie.

Aufgaben und Pflichten

Brandschutzbeauftragte sollen Gefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt und Schäden möglichst gering gehalten werden. Hierzu werden ihnen insbesondere folgende Aufgaben übertragen:
Aufstellen der Brandschutzordnung, der Alarm- und Feuerwehreinsatz- und ggf. Räumungspläne (Katastrophenpläne) in enger Abstimmung mit den Beteiligten; zur besseren Übersicht kann es zweckmäßig sein, zusätzlich detaillierte Brandschutzpläne zu erstellen
Organisation und Überwachung der Brandschutzkontrollen im Betrieb
Anweisung der Beseitigung von brandschutztechnischen Mängeln und Überwachung der Durchführung (z.B.: Verengung von Durchgängen durch Verstellen, Einbauten oder Einrichtungen). Meldung Beschädigungen an BS-Einrichtungen
Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall oder Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
Beratung in Fragen des Brandschutzes, z.B.: Betriebsveränderungen, bei dem Aufbau einer Werksfeuerwehr, Aufbau .......Notfallplanung, Krisenmanagement
Verantwortung für den ständigen Kontakt zur zuständigen Feuerwehr und für gemeinsame Betriebsbegehungen
Überwachung der Durchführung notwendiger Unterweisungen der Mitarbeiter
Planung und Durchführung notwendiger Übungen im Brandschutz- und Rettungswesen
• betriebliche Umsetzung der Auswertungsergebnisse dieser Übungen
Organisation bzw. Überwachung von Maßnahmen zum Brandschutz bei besonderen Arbeiten
Meldung- und Kommunikation: Der BSB hat [...] (z.Bsp.: wöchentlich, monatlich, ¼ -1/2 jährlich schriftlich Meldung an [...], über den BS im Betrieb zu machen.


Vollmachten

Ihnen werden folgende Vollmachten erteilt:

• Weisungsbefugnis bei unmittelbarer Gefahr
• Weisungsbefugnis im Alarm- und Löschwesen des Betriebes
• Vorschlagsrecht für Brandschutzinvestitionen
• Mitentscheidungsrecht über die Art der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen
• Weisungsrecht zur Wiederherstellung des vereinbarten Brandschutzstandards
• Der BSB ist in folgende Gremien Eingebunden [...] zBsp.: Arbeitssicherheit , Umweltschutz,

Huter

hmnmm

Beitragvon Huter » Fr 08.08.2003 19:01

Hallo ihr ...

Am Montag ist es dann soweit , mein erster Arbeitstag nach dem BSB Lehrgang . :lach:
Ich denke mal mein Beitrag zur Bestellung wurde nur überlesen , bzw. wegen der Urlaubszeit ist die Besucherzahl nicht gerade so doll . :wein:

Allso nochmal alls kleine Bitte , Lesst s euch mal durch und postet eure Meinungen dazu :???:

Mit bestem Dank und MfG Stefan Huter

Falk_HL
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Beitragvon Falk_HL » Fr 08.08.2003 20:45

Ich habe leider nicht viel Zeit... Urlaubsstress :grins:

Hier eine Listung wie ich es bei mit seinerzeit definiert habe, ist wohl nicht mehr ganz zeit gemäß, nach meinem Urlaub kann ich sicherlich ergänzen!

Organisatorischer Brandschutz:

Aufstellen der Brandschutzordnung der Universität Stuttgart

Festlegen der Flucht- und Rettungswege
Erstellung eines betrieblichen Gefahrenabwehrplans

Durchführung von Brandverhütungsschauen in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Universitätseinrichtungen

Koordinierung der Brandschutzanforderungen zwischen den Behörden und den Universitätseinrichtungen

Behördenkoordination (Vorbeugender Brandschutz, Baurechtsamt, Universitätsbauamt, Verband der Sachversicherer VdS, vfdb usw.)

Festlegung über Art und Umfang von brandschutztechnischen Einrichtungen

Auslegung des Brandschutzes hinsichtlich der Verordnung für brennbare Flüssigkeiten (VbF) und den Technischen Regeln für brennbare Flüssigkeiten (TRbF)

Motivation, Information, Ausbildung und Unterweisung der Belegschaft in der Handhabung mit Feuerlöscheinrichtungen

Erstellung und Pflege eines Brandschutzkonzeptes
Aufzeigen von Mängeln im vorbeugenden Brandschutz, Maßnahmen zur Beseitigung vorschlagen

Festlegen von Ersatzmaßnahmen für den Ausfall oder bei Außerbetriebsetzung von Brandschutzeinrichtungen
Ursachen von Bränden untersuchen, auswerten und Verbesserungen zur Brandverhütung vorschlagen

Organisation und Überwachung von Brandschutzkontrollen

Erstellen und Fortschreiben einer Brandrisikoanalyse

Mitwirkung bei der Planung von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen

Erstellen und Herausgabe von Betriebsanweisungen im Bereich des Brandschutzes


Anlagentechnischer Brandschutz:

Wartung, Planung und Auslegung von Wasserlösch-, Gaslösch-, Brandmelde- sowie Rauch- u. Wärmeabzugsanlagen.

Ausstattung der Gebäude mit Feuerlöschgeräten und Hydranten.


Baulicher Brandschutz:

Wartung, Planung und Auslegung von Feuerschutzabschlüssen (Türen, Tore), Brandschutzklappen in Lüftungsanlagen, Kabelabschottungen, Rohrdurchführungen u. ä.

Auslegung bei Planungen von Brandschutzmaßnahmen nach Landesbauordnung.


Nach einem Brandausbruch:

Koordination mit der Feuerwehr
Entsorgungsmaßnahmen

So mehr geht grad nicht..., bis später!
Grüße FH

Hegenberg

Ernennung BsB

Beitragvon Hegenberg » Mo 11.08.2003 10:25

Hallo und einen guten Start für deine neue Aufgabe!
Also auf der beschriebenen Basis hast du sicher eine gute Grundlage, aber bedenke das die Bestellung nicht mehr ist.
Akzeptanz mußt du dir selber erarbeiten und das ist manchmal besonders bei den Kollegen nicht so ganz einfach...
Hierbei wünsche ich dir viel Glück und den richtigen " Riecher ".
Gruß aus Hoya,
Martin Hegenberg

Huter

hmmm

Beitragvon Huter » Di 12.08.2003 17:26

Hallo ...

Also auf der beschriebenen Basis hast du sicher eine gute Grundlage, aber bedenke das die Bestellung nicht mehr ist.


Schon klar , nur denk ich allein dadurch das ich meinem chewf das ding vorleg , und vorrausgesetzt er unterschreibts ich schon mal auf seine Unterstützung hoffen kann , und somit etwas rückendeckung habe .

Aber bisher hat sich noch nichts geändert , ich werd noch 2-3 Tage warten und dann den Angriff nach vor starten *löl*

Danke für die antwort ,wenn sich was tut werde ich berichten :grins:

Gruß Stefan Huter

Huter

Es tut sich was ...

Beitragvon Huter » Di 19.08.2003 21:54

Hallo Kollegen .

Allso bei mir tut sich solangsam was ...
Ich war gestern bei unserem Sicherheitschef , der mich ja auch auserkoren hat BSB zu werden *g*

Er hatte schon eine Bestellung vorbereitet , und will diese jetzt nochmal mit meiner Obigen Vorlage überarbeiten und dann beim BigBoss durchsetzten ....

Er hat mir auch schon mal erklärt was schon gemacht ist und demnächst noch kommen soll .

So soll jetzt zum BSP. unser ganzes Werk mit einer BMZ und Rauchmeldern ausgerüstet werden .
Hierfür liegen auch schon verschiedene Angebote von Fachfirmen vor .

Eine Brandschutzordnung, von mir , liegt schon bei de Sekretärin zur Überarbeitung .

In diesem Sinne .... Stefan Huter