Evakuierungstücher Alten- und Pflegeinrichtungen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Wiemann
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Evakuierungstücher Alten- und Pflegeinrichtungen

Beitragvon Wiemann » Mo 21.11.2005 14:44

Angeblich soll es neue Regelungen, Verordnungen über die Verwendungspflicht von Evakuierungstücher in Alten- und Pflegeeinrichtungen geben. Wer kann mir hier einen Verweis oder Link zukommen lassen. Ein Hinweis hierzu kam aus dem Saarland, allerdings ohne Quellenangabe.

Gruß
Uwe Wiemann

homueller

Tragetücher

Beitragvon homueller » Fr 13.01.2006 12:06

Hallo,
ist vielleicht etwas spät für eine Antwort- aber hoffentlich nicht zu spät!

Eine Vorschrift für das Anwenden eines bestimmten Tragetuches gibt es nicht.
Zwar sind in den Feuerwehrdienstvorschriften tw. Rettungsmethoden geregelt worden (Rettung aus Höhe ....) für Tragetücher und schon gar nicht für ein bestimmtes gibt es sowas nicht.
Wei heißt es so schön: Einsatzfallentscheidung!
Das heißt ggf. geht es gut seid ihr Helden- geht`s vorm Baum Angeklagte!
Ich habe gesehen wie Patienten auf ihren Matratzen die Treppe herunter "geschlittert" worden.
Sicherlich -nur eine Übung- gotseidank.
Ich möchte nicht als Patient die Treppe auf einer Matratze bereisen.
Wenn ich mir aber ein Einsatzzenario vorstelle; sieht die Sache schon etwas anders aus.
So ist es mit der Verwendung von Rettungstüchern (besser mit Fußsack).
Wenn dies die einzige Alternative ist geht das sicher o.k.
Ich denke aber, auch bei den alleitig verkündeten Spaarkurs sollten Krankenhäuser und Pflegeheime 2 bauliche Rettungswege und mind. 2 gesicherte Bereiche (je Geschoss) und von der Größe mind. einen Bettenaufzug (Notstrom) haben. Dann ist die Frage nach dem Tragetuch unerheblich, weil das Bett gefahren werden kann.
Häuser, die das nicht gewährleisten, würden bei mir durch den "Krankenhaustüv" fallen, weil sie ein Risiko darstellen.
Daraus dann die Verwendung von Rettungstüchern abzuleiten würde eine unzulässige Legitimierung eines Mißstandes bedeuten, der l[i]ebesgefährlich[i] ist.
Fazit:
Keine Vorschrift- nur für Herstellen und Verwedung eine DIN
Besser zwei sichere Bereiche je Geschoss

H. Müller