Fluchtwegbeschilderung
Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
Müssen beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen auch nachts leuchten, d.h. wenn sich keine Personen z.B. in einem Bürogebäude befinden? Was ist, wenn ein Sicherheitsdienst dann durch das Gebäude läuft?
Die Frage taucht auf, weil aus "Kostengründen" die Sicherheitsbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird und die Regelwerke nicht konkret auf ein dauerhaftes Leuchten der Beschilderung eingeht. Wer weiß Rat?
Die Frage taucht auf, weil aus "Kostengründen" die Sicherheitsbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird und die Regelwerke nicht konkret auf ein dauerhaftes Leuchten der Beschilderung eingeht. Wer weiß Rat?