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Fluchtwegbeschilderung

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Bullerjahn
Müssen beleuchtete Fluchtwegbeschilderungen auch nachts leuchten, d.h. wenn sich keine Personen z.B. in einem Bürogebäude befinden? Was ist, wenn ein Sicherheitsdienst dann durch das Gebäude läuft?

Die Frage taucht auf, weil aus "Kostengründen" die Sicherheitsbeleuchtung nachts ausgeschaltet wird und die Regelwerke nicht konkret auf ein dauerhaftes Leuchten der Beschilderung eingeht. Wer weiß Rat?

RE: Fluchtwegbeschilderung

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Rupp
ist es grundsätzlich auszuschließen, dass nachts irgendjemand im Gebäude ist? Z.B. der Hausmeister auf der Suche nach einem Rohrbruch oder der Wächter weil die Alarmanlage ausgelöst hat. Was ist wenn in diesem Moment ein Feuer ausbricht und die Beleuchtung ausfällt. Die Sicherheitsbeleuchtung und die Fluchtwegsbeschilderung hat immer zu leuchten. Wenn jemand zu schaden kommt wird´s viel teurer!