Ausschilderung und Anforderungen an Flucht und Rettungswege

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Ralf

Ausschilderung und Anforderungen an Flucht und Rettungswege

Beitragvon Ralf » Fr 16.09.2005 0:07

Hallo ,

wie sollte nach neuester Norm dieses aussehen ? müssen die Ausgänge beleucht sein oder reicht eine Normale Beschilderung aus. Wenn diese ausreichen würde müßten diese dann Nachtleuchtent sein?

Wir haben bisher normale Schilder (grün ) an der Decke , ist dies noch ausreichend bzw. zulässig ?

Vielen herzlichen Dank für eure Mithilfe.
Mit freundlichen Grüßen
aus dem schönen Schwaben
Ralf :???:

Huter

Beitragvon Huter » Fr 16.09.2005 16:12

Nochmal Hallo *g*

Schau mal in der BGV ich glaube A oder D1 nach...

Meines wissens nach dürfen nur noch LangeNachleuchtende Schilder verwendet werden.
Beleuchtete sind nur für Beherbergungsbetriebe oder Verkaufsräume pflicht, aber auch da bin ich mir nicht 100% sicher.

Gruß aus dem schönen Saarland

Hübschmann

Beitragvon Hübschmann » Sa 17.09.2005 0:06

Hallo Kollegen,
bitte folgende BG-Regel beachten
"BGR 216 Optische Sicherheitsleitsysteme (einschließlich Sicherheitsbeleuchtung)"
Diese BG-Regel konkretisiert folgende staatliche und berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften:
– § 9 Abs. 3 Satz 1 und § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 Arbeitsschutzgesetz,
– § 7 Abs. 4 und § 19 Sätze 2 und 3 Arbeitsstättenverordnung,
– § 7 Abs. 2, § 14, § 19 Abs. 3, § 30 Abs. 2 und § 39 Abs. 1 der
Unfallverhütungsvorschrift "Allgemeine Vorschriften" (BGV A1, bisherige VBG 1) sowie § 2 Nr. 11 und § 10 Abs. 3 der Unfallver-hütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (BGV A8, bisherige VBG 125).
Die entsprechenden Gesetzestexte sind in Anhang 2 dieser BG-Regel aufgeführt.

Mit den besten Grüßen aus dem schönen Thüringen
:supi:
Gunter Hübschmann

Ralf

Ausschilderung und Anforderungen an Flucht und Rettungswege

Beitragvon Ralf » Sa 17.09.2005 12:54

Hallo,
auch hier möchte ich mich für die Hilfe bedanken, leider bringen mir die ganzen Gesetze und Verordungen nicht viel. Da wird man zu gedonnert ,aber eigenltich nichts genaues erklärt !
Nochmals die Frage :

müssen die Ausgänge (Sicherheitskennzeichnung )beleuchtet sein oder reicht eine Normale Beschilderung aus. Wenn diese ausreichen würde müßten diese dann Nachtleuchtent sein? zur Ergänzung bei uns handelt sich um einen in Hoch eingestuften Brandgefährdeten Betrieb (laut Bauaufsichtsbehörde )

Nochmals Danke für eure Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf :???:

Falk_HL
Beiträge: 281
Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Beitragvon Falk_HL » Di 27.09.2005 10:46

Hallo Ralf!

Meines Wissens schaut es so aus:

Ist eine Notbeleuchtung (Sicherheitsbeleuchtung) vorhanden kann auf nachleuchtenden bzw. selbstleuchtenden Sicherheitskennzeichen verzichtet werden.

Gibt es kein Notbeleuchtungssystem muss bei der Sicherheitskennzeichnung entsprechend nachgeholfen werden. An strategisch wichtigen Punkten, wie Wegkreutzungen o. ä., würde ich persönlich grundsätzlich selbstleuchtende Systeme verwenden.

In Versammlungsstätten ist bspw. eine Sicherheitsbeleuchtung vorgeschrieben (§15), so auch für die Sicherheitskennzeichen. Gleiches gilt mit Sicherheit auch in Pflegeheimen und Krankenhäusern.

Wenn selbstleuchtende Sicherheitskennzeichen verwendet werden, muss für den Betrieb sichergestellt sein, dass die Dinger auch funktionieren. Z. B. jährlicher Batteriewechsel oder Anschluß an eine Notstromversorgung.
Grüße FH

Ralf

Ausschilderung und Anforderungen an Flucht und Rettungswege

Beitragvon Ralf » Mi 28.09.2005 11:25

Hallo Falk,

Vielen Dank, dies hat mir weitergeholfen.Danke für die kurze Info.

grüße aus dem schönen Schwabenland.
Ralf :supi:

Paula

Re:

Beitragvon Paula » Do 16.08.2012 15:44

Huter hat geschrieben:Nochmal Hallo *g*

Schau mal in der BGV ich glaube A oder D1 nach...

Meines wissens nach dürfen nur noch LangeNachleuchtende Schilder verwendet werden.
Beleuchtete sind nur für Beherbergungsbetriebe oder Verkaufsräume pflicht, aber auch da bin ich mir nicht 100% sicher.

Gruß aus dem schönen Saarland


Das stimmt. Nachleuchtende Schilder sind vorgeschrieben. Wir mussten bei uns auch nachrüsten.
hier kaufen wir unserer Material zum Brandschutz, Notbeleuchtung usw.