Festkeilen von Brandschutztüren

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Gast

Festkeilen von Brandschutztüren

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Sie alle kennen das Problem!

Wie Sie sicher schon selbst beobachtet haben, werden die Brand- und Rauchabschnittstüren, obwohl sie mit rauchmeldeanlagenabhängigen Magneten gesteuert und offen gehalten werden müssten, zum Teil mit Keilen, Aschenbechern oder Papierschnitzeln festgestellt, weil die Wartung verachlässigt wurde und die Türen nicht mehr automatisch offengehalten werden, und können so im Brandfall nicht schließen. Welche Handhabe hat man nun gegen Mitarbeiter, die trotz wiederholter Belehrung immer noch in unverantwortlicher Weise diese Türen verkeilen? Liegt ein Straftatbestand vor?
Sind disziplinarische Maßnahmen (z.B. Geldbußen) gerechtfertigt? Wer darf diese aussprechen?
Für Ihre Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Gesendet von Paul Schmitz 14.12.2000 09:28:55

Gast

RE: Festkeilen von Brandschutztüren

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Sehr geehrter Kollege Schmitz,

ein Problem das es schon seit vielen vielen Jahren gibt und immer geben wird. In diesem Zusammenhang sind die einschlägigen §§ der Unfallverhütungsvorschriften, der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinien und des Arbeitsschutzgesetzes zu benennen - auch das erstellen der Brandschutzordnung nach DIN 14 096 mit Bekanntgabe und einer brandschutztechnischen Unterweisung, die übrigends durch die Unfallverhütungsvorschrift und das Arbeitsschutzgesetz gefordert sind, ist eine Maßnahme für den organisatorischen Brandschutz, an die sich die Beschäftigten zu halten haben - hier liegt es beim Unternehmer/Geschäftsleitung diese Maßnahmen umzusetzen und auch bei vorzätzlichen Verstößen dieser, diese mit einer eventuellen betrieblichen Abmahnung zu ahnden (was sicherlich nicht immer unproblematisch ist) - hier kann ich aus meiner Erfahrung nur eines empfehlen - die Beschäftigten über die möglichen Gefahren hinzuweisen..und das in regelmäßigen Abständen, wie durch v.g. Vorschriften, Verordnungen und das Arbeitsschutzgesetz erwähnt.

Mit Gruß
Andreas Braun
Freiberufliche SiFa und
Brandschutzbeauftragter
61118 Bad Vilbel, Tel.06101/500326

Gesendet von Andreas Braun 22.12.2000 13:15:33

Falk_HL
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Registriert: Mo 16.06.2003 14:55

Festkeilen von Brandschutztüren

Beitragvon Falk_HL » Di 15.07.2003 1:00

Bei so viel Uneinsichtigkeit, die hier in vielschichtiger Form vorzuliegen
scheint, ist wohl ein dringender Handlungsbedarf nicht abzuleugnen.

Zu nächst einmal ist der Zustand, dass Feststellanlagen nicht funktionstüchtig sind (mangelnde Wartung) unverzüglich abzustellen! Wenn diese stets funktionstüchtig wären, sollte es auch keine weiteren "Notwendigkeiten" geben, diese weiter zu unterkeilen. Grundsätzlich scheint hier ein Mangel im Instandhaltungs- und Wartungsmanagement vorzuliegen.

Die andere Problematik ist wohl allgegenwärtig. Ob und welche Konsequenzen zu ziehen sind obliegt dem Unternehmer. Natürlich sollte heute über das "OB" nicht mehr diskutiert werden müssen. Wir denken an Düsseldorf u. ä.

Sie sollten diesen Missstand Ihrem Vorgesetzten in Schriftform melden, ggf.Vorschläge unterbreiten und den betroffenen Personenkreis über die Funktionsweisen von brandschutztechnischen Einrichtungen sowie über das Vorhandensein von Brandabschnitten und deren Sicherung belehren und sich diese Belehrung schriftlich, per Unterschrift, bestätigen lassen. Die Art und Weise der Konsequenzen, bei Nichteinhaltung, obliegt dann, wie schon beschrieben, dem Unternehmer, bzw. im Schadensfall dem Strafrichter.

Gruß
Grüße FH