Evakuierungsübung

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Gast

Evakuierungsübung

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Wer kann mir Tipps für eine Evakuierungsübung geben?

Für ein Verwaltungsgebäude mit ca 400 Leuten. Wieviel Zeit muss man insgesamt ansetzen?
Mit oder ohne Ankündigung? usw......

Vielen Dank im Voraus!

Gesendet von Paul Schmitz 03.04.2001 09:11:38

Gast

RE: Evakuierungsübung

Beitragvon Gast » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schmitz,

nach den bisherigen Erfahrungen (Klinikbereich) sollte man EVAC-Übungen grundsätzlich bereits im Vorfeld mit den zuständigen Einsatzebreichen der örtlichen FW absprechen. Erfahrungen zeigen auch, dass bei Übungen die vorher angekündigt eine relativ geringe Motivation der betroffenen Bereiche erzielt wird. Bei einer Räumungsübung in der AkNZ-Bad Neuenahr-Ahrweiler hatten wir den Lehrkörper,
bzw. die Stabsdienste vorher informiert, das Resultat, na ja...... Ansonsten ist eine Zeitzielplanung grundsätzlich abhängig von der Gebäudestruktur (ebenerdig, mehrgeschossig oder Hochhaus), den darin befindlichen Personen und den vorhandenen Alarmierungsmöglichkeiten, bzw. vorhandenem EVAC-Plan. Für den Klinikbereich sehen wir aus den vorstehenden Gründen und dem laufenden Klinikbetrieb EVAC-Übungen lediglich als Stab-Rahmen-Übungen und/ oder Übungen im Rahmen von Brand-/ Katastrophenschutzschulungen, hier jedoch ausschließlich in leerstehenden Gebäudeteilen mit festgelegten "Teilnehmerzahlen" (Opfer/ Helfer/ Mitarbeiter etc.) vor.

Thomas Scheid

Gesendet von Thomas Scheid 04.04.2001 10:36:42

BBS

Evakuierungsübung

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo Herr Schmitz,

sollte das die erste Übung sein, die dieser Personenkreis erlebt, dann unbedingt ankündigen. Evtl. vorher auch noch einmal "Sirenenproben" durchführen, damit jeder mit den Alarmierungssignalen etwas anfangen kann. Eine nicht angekündigte Erstübung führt zu Chaos und der Sinn der Übung geht verloren, da für Alle nur ein Negativerlebnis. Sollten die Alarme nichts Neues für die Belegschaft sein, kann auch ein unangekündigter Alarm erfolgen. Bei 400 MA müssen Sie schon mal gut 2 Stunden einplanen. (Alarmieren, Räumung,Personen zählen - wer ist bei Ihnen dafür verantwortlich- Sammelplatzleiter festlegen, der die MA über die Situation informiert; Gebäudezugänge gegen wiederbetreten sichern; Suchtrupps durch alle Etagen schicken - Atemschutzausrüstung vorhanden oder Feuerwehr erforderlich?; sind MA mit körperlichen Hanndycap zu berücksichtigen- Gehörschäden, Gehbehinderung o.ä.-;)

Soweit nur ein paar Stichworte für den Anfang. Wir machen Übungen in der Größenordnung bis 1000 MA. Sollten Sie noch Fragen haben rufen Sie mich bitte ab dem 09.04. unter Tel.: 0351/8861608 an.

Gruß
Gunnar Lahmann

Gesendet von lahmann,gunnar 04.04.2001 10:32:34