Löschwasserrückhaltung im Reifenlager

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
BBS

Löschwasserrückhaltung im Reifenlager

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Hallo zusammen,

wer hat Erfahrung mit einer Löschwasserrückhaltung für ein Reifenlager (ca. 30 X 20 m mit ca. 6.000 Fahrzeugreifen). Ist dies üblich, LöRüRL ist doch nicht anzuwenden. Kann eine Rückhaltung überhaupt gefordert werden?

Im voraus schon mal Danke für Eure Antworten!

Gruß

Gesendet von Gerhard Funk 31.10.2001 16:09:44

BBS

RE: Löschwasserrückhaltung im Reifenlager

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Lieber Herr Funk,

es ist unbestritten, dass bei einem Reifenbrand kontaminiertes Löschwasser anfällt. Allein aus dieser Tatsache lässt sich NICHT die forderung nach Einrichtung einer Löschwasser-Rückhaltung ableiten! Bei JEDEM Brand wird das Löschwasser mehr oder minder kontaminiert - für einem "normalen"
Wohnungsbrand wird niemand vorsorglich ein Rückhaltebecken fordern. Die Löschwasser- Rückhalterichtlinie LöRüRL gilt demnach auch nur für den Fall, dass an sich WASSERGEFÄHRDENDE Stoffe gelagert werden oder mit ihnen umgegangen wird (vgl. Erläuterungen zur Einführung der LöRüRL von Temme, Mitteilungen des DIBT vom 20.10.1992) Für nähere Auskünfte stehe ich gerne zur Verfügung

Mit freundlichen Grüßen aus Wiesbaden!
Klaus-W. Thomas

Gesendet von Klaus-Werner Thomas 03.11.2001 15:53:34

Vonhof

RE: RE: Löschwasserrückhaltung im Reifenlager

Beitragvon Vonhof » Di 15.07.2003 1:00

Na ja, ganz so einfach ist es auch nicht. Selbst wenn ein Reifenlager nicht unter den Anwendungsbereich der LöRüRL fällt, so gilt wie erwähnt dennoch der Grundsatz, dass verunreinigtes Löschwasser aufzufangen ist.

Ein Brand in einem Reifenlager wird mit Löschschaum bekämpft. Schaumschaum besitzt gewöhnlich die WGK 1 und wird bei Reifenbränden in rauhen Mengen "verbraten". Das Löschwasser ist also definitiv kontaminiert.

Die Feuerwehr muss nun das Löschwasser auffangen. Wenn sie dieses nicht mit den gewöhnlichen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln kann, wird die Feuerwehr in jedem Fall - da es sich um eine Maßnahme des abwehrenden Brandschutzes handelt - eine geeignete Löschwasserrückhaltung vom Betreiber fordern. Hierzu ist sie meines Erachtens berechtigt.

Allerdings ist dieses jeweils vom Objekt und der Ausstattung der örtlichen Feuerwehr abhängig. Es kann also nicht generell gesagt werden, ob eine Löschwasserrückhaltung hier notwendig wird oder nicht. Dieses kann nur im Einzelfall von der Baugenehmigungsbehörde festgestellt werden.

MfG
A. Vonhof

Gesendet von Alexander Vonhof 05.11.2001 11:16:15

BBS

Löschwasserrückhaltung im Reifenlager

Beitragvon BBS » Di 15.07.2003 1:00

Guten Tag Herr Thomas,

besten Dank für Ihre schnelle Antwort! Wenn ich Sie richtig verstanden habe, kann die Baurechtsbehörde eine Löschwasserrückhaltung für ein Reifenlager eigentlich NICHT fordern! Die
Rechtsgrundlage (LöRüRL) gilt ja nur für die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Oder kann die Behörde aufgrund ihres "Ermessensspielraumes" eine solche Rückhaltung fordern, da ja Reifenbrände kontaminiertes Löschwasser verursacht, das zum "Wohle der Allgemeinheit" zurückgehlten bzw. schadlos beseitigt werden muß?. Wenn ja, kann bei der Ermittlung des Volumens nicht die LöRüRL zu Grunde gelegt werden. D. h. mit der Feuerwehr muß man sich über ein mögliches Löschwasservolumen einigen.

Gruß
Gerhard Funk

Gesendet von Gerhard Funk 05.11.2001 11:08:19