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Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
Hallo,

ich suche Erfahrungsberichte über den Umgang und die Umsetzung einer Brandschutzordnung in Betrieben.

Die DIN 14096 ist sehr knapp und daher ist der Umfang immer unterschiedlich. Was muss gerade in Teil C rein und was hat sich bewährt ?

Mfg
Markus Kraft

Gesendet von Markus Kraft, Wuppertal 26.04.2002 16:53:50

RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Wickel
Hallo Herr Kraft,

unser Unternehmen ist in Haan ( also vor den Toren Wuppertals) und ich bin gerne bereit, Ihnen unser Konzept hier einmal vorzustellen. Falls Interesse besteht, setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung ( b.wickel@arz.de).

MfG
Bernd Wickel

Gesendet von Bernd Wickel 02.05.2002 08:54:22

RE: RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
Sehr geehrter Herr Wickel,

vielen Dank für Ihr Angebot, ich möchte gerne darauf zurückkommen. Leider bin ich in den nächsten 3 Wochen im wohlverdienten Urlaub.

Danach würde ich mich gerne mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Markus Kraft

Gesendet von Markus Kraft, Wuppertal 02.05.2002 09:11:08

RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Falk_HL
Hallo Herr Kraft,

der Umfang einer BO richtet sich ganz klar nach der Komplexität Ihres Unternehmens, das heißt welche Gefahrenquellen sind vorhanden, welche Produktions-Verfahren werden verwand usw. Schlussendlich besteht eine BO auch darin, Verantwortlichkeiten, Abläufe und Zwangsläufigkeiten sowie Verhaltensregeln klar herauszustellen, den Personen und Sachwertschutz zu ermöglichen und dabei, insbesondere im Zusammenhang mit Fremdfirmen, möglichst keine Fragen offen zu halten. Ich persönlich habe auf den Teil C verzichtet bzw. überlasse diese Regelungen den Abteilungen sowie Instituten. Um so Ausführlicher ist der Teil B ausgefallen.

Zur verdeutlichung werde ich Ihnen Teil A und B per Mail zusenden.

Grüße aus Stuttgart
Falk Hauptlorenz

Gesendet von Falk Hauptlorenz 30.04.2002 11:31:20

RE: RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
Hallo,

vielen Dank für die BSO.

Ich bin ganz Ihrer Meinung, was den Umfang einer BSO angeht. Diese Ausführungen decken sich mit meinen Erfahrungen. Nur dachte ich bis jetzt, daß gerade der Teil C eine Beschreibung der übergreifenden Organisationsstrukturen sein soll. Daher befürchte ich, das Ihre Institute ähnliche Vorgehensweisen, z.B. was die Festlegung von Sammelplätzen oder die Festlegung von Sammelplatzleitern unterschiedlich regeln werden.

Ist das nicht ein Problem ?

Sollte Teil C nicht von der Unternehmensleitung erarbeitet werden ?

Mfg Markus Kraft

Gesendet von Markus Kraft, Wuppertal 30.04.2002 12:21:53

RE: RE: RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von Falk_HL
... also habe mir gerade noch einmal meine Unterlagen rausgezogen und gehe natürlich mit Ihren Ausführungen konform. Hier bei uns an der Uni lassen sich allerdings nur die wenigsten der in Teil C genannten Maßnahmen durchsetzen. Will damit aber nicht sagen das ein s. g. Risk-Management nicht notwendig wäre! Dieses war ja auch der ausschlaggebende Punkt.

Einige der in C genannten Punkte finden sich beispielsweise auch in B wieder, wenn und das dürfte der Knackpunkt sein, die Strukturen klar und eindeutig sind, dann lassen sich organisatorische Maßnahmen wie in Teil C genannt auch verwirklichen. Nach meinem Verständnis kommt dies einer konkreten Notfallplanung/Katastrophenplanung gleich.

Wird eine derart detaillierte Organisation des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes von der Unternehmensleitung gewünscht, so lassen sich auch ganzheitliche Brandschutzkonzepte verwirklichen.

Bezogen auf den Teil C (außer die dort wesentlichen Punkte) habe ich Zweifel, ob dies insbesonder im mittelständischen Bereich umzusetzen ist.

Noch eine persönliche Anmerkung: Ich wäre ja schon froh, wenn bei uns überhaupt etwas geregelt wäre, ob nun Institutsübergreifend oder Institutsintern. Außnahmen bestetigen natürlich die Regel. Vom Grundsatz haben Sie natürlich recht.

Gesendet von Falk Hauptlorenz 30.04.2002 14:07:44

RE: RE: RE: RE: Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von BBS
Hallo,

mit Verständnis hat das nichts mehr zu tun. Ihre Leitung sollte sich das Arbeitsschutzgesetz einschließlich seiner VO genau durchlesen. Die §§ 5, 10 sowie 25 und 26 (die anderen natürlich auch)sollten für diese Leitung ein Alarmzeichen setzen.

Übrigens die DIN 14096 Januar 2000 (Gliederungen müssen so sein), und die DIN 14095 August 1998 geben dazu gute Anleitungen.

MfG

Gesendet von Schätzler Hans-Joachim 01.05.2002 12:15:16

Umfang und Inhalt von Brandschutzordnungen

Verfasst: Di 15.07.2003 1:00
von M_Kraft
Hallo Hr. Wickel,

ich interessiere mich gerade für den Teil C. Ich entwickele selber Brandschutzordnung und benötige noch etwas feedback aus der realität

Vielleicht gibt es ja die Möglichkeit, daß Sie mir ein anonymisiertes Exemplar Ihrer Brandschutzordnung per email zukommen lassen können.

Vielleicht besteht ja so die Möglichkeit zu einem erfahrungsaustausch.

Mit freundlichen Grüßen

M. Kraft

Verfasst: Mi 16.07.2003 20:35
von Siggi
Hallo zusammen,

gibt es denn Internet keine Site, wo man Muster BSOs aufrufen kann? :???:

Über eine Info wäre ich sehr dankbar.

MfG Siggi

Teil C der Brandschutzordnung

Verfasst: Do 17.07.2003 9:56
von Rupp
wie umfangreich der Teil C der BSO ausfällt hängt immer auch mit der größe des Unternehmens und der Gefährdung ab.
Bei uns ist es so geregelt, daß der Teil C, der ja bis ins Detail gehen soll, den kompletten Alarm- und Gefahrenabwehrplan beinhaltet. Hierin sind alle Forderungen aus Planfeststellung und Genehmigung eindeutig geregelt. Diese gelten somit auch oder gerade für den Brandschutz.

Verfasst: Mi 06.08.2003 7:39
von Siggi
Moin zusammen, Bild

da ich denke, dass meine Frage "untergegangen" :zwink: ist, hier nochmals:

Kennt vielleicht jemand im Internet Seiten, wo man Muster/Vorlagen zu Brandschutzordnungen (haupsächlich Teil B) lesen oder herunterladen kann?

Im Voraus vielen Dank und viele Grüße Bild

Siggi

Verfasst: Mi 06.08.2003 9:09
von Falk_HL
Hallo Siggi,

also ne "hochoffizielle" Seite ist mit nicht bekannt :roll: aber ich kann dir das hier mal anbieten! (Sehe es als Beispiel, du musst für deinen Bereich immer selbst die passenden Worte finden.)

Verfasst: Mi 06.08.2003 13:24
von Siggi
Hallo Falk,

viele Dank, das hilft mir schon ein gutes Stück weiter.


Grüße aus Düsseldorf Bild

Siggi