Lagerung von Reifen

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Martin

Lagerung von Reifen

Beitragvon Martin » Di 24.08.2004 10:46

Hallo, an Euch alle!

Könnt Ihr mir mal bitte Eure Meinung zur Lagerung von Reifen mitteilen!?

Bei uns im Betrieb werden zur Zeit sehr große Mengen von Reifen
eingelagert. Ich bin der Meinung, dass die bestehende Sprinkleranlage
nicht für diese Mengen ausgelegt ist.

Die Lagerung erfolgt nur Temporär für einen kurzen Zeitraum von
ca. 1-2 Monaten.

Sollten hier Ersatzmaßnahmen getroffen werden z. B. Rundgänge,
bereitstellen von Feuerlöschern etc. ???

Bereits schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge!

Schönen Gruß
Martin

Koch

Nicht nur Löschmittel, auch Branderkennung und Entrauchung

Beitragvon Koch » Di 24.08.2004 14:46

Hallo,

die Lagerung von Reifen ist allgemein kritisch zu betrachten.

Sprinkleranlagen sind bei normalem Lagerrisiko nicht für den Reifenbrand ausgelegt. Hier sollte eine Wasserbeaufschlagung von 17,5 mm vorhanden sein. Bei einer dauerhaften Lagerung von Reifen sollte auch über eine Schaumzumischung nachgedacht werden.

Ein weiteres Problem neben dem Löschen ist die Verrauchung und der damit einhergehende Personenschutz.
Ist die Endrauchung und damit die Raucharme Schicht in den Fluchtwegen sichergestellt?

Als Kompensationsmaßnahme bietet sich neben geeigneten mobilen Löschmitteln der Einsatz einer mobilen Brandmeldeanlage an. Diese würde eine frühzeitige Branderkennung und damit auch Alarmierung sicherstellen. Entsprechende Schulung der Personen an den Löschmitteln Tut dann sein übriges.

Die mobile Brandmeldeanlage kann man kurzfristig für entsprechenden Zeitraum mieten, sollte diese nicht in Ihrem Hause vorhanden sein.

Frank Fleischhauer

Beitragvon Frank Fleischhauer » Di 24.08.2004 16:00

Hallo miteinander,
da eine temporäre BMA normalerweise nicht auf die Rettungsleitstelle (Feuerwehr) aufgeschaltet wird, muss der annehmenden Stelle das besondere Risiko Reifenlagerung bekannt sein, damit dieses bei der Alarmmeldung der Feuerwehr auch mitgeteilt wird. Ausserdem kann eine Begehung mit der örtlich zuständigen Feuerwehr nicht schaden, damit die sich zumindest theoretisch darauf vorbereiten kann. Sie wird sicherlich nicht die für eine wirksame Brandbekämpfung erforderlichen Schaummittelmengen anschaffen. Zumindest müssen aber die Feuerwehreinsatzpläne angepasst werden. Und ganz wichtig: Mitteilung an die Versicherung, da das Lagerrisisko deutlich höher ist!
Was die Brandbekämpfung durch Mitarbeiter mit "Bordmitteln" angeht, so bin ich hier sehr skeptisch. Reifenbrände sind nur sehr schwer unter schwerem Atemschutz sowie mit hohem Löschmitteleinsatz zu bekämpfen. Selbst ein einzelner brennender PKW-Reifen lässt sich mit einem 6-kg-Pulverlöscher kaum löschen.
Und bei Reifenlagern lässt sich häufig ein Totalverlust des betreffenden Brandabschnittes durch die öffentliche Feuerwehr nicht mehr verhindern. Und was nicht verbrennt, ist durch Ruß etc. vernichtet.
Mit freundlichen Grüßen,
F. Fleischhauer