Thrad ankurbel...

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.

Wer braucht einen Schweiß erlaubniss Schein ?

Nur Fremdfirmen.
1
11%
Alle ausführenden Kräfte , auch betriebsangehörige !
8
89%
 
Abstimmungen insgesamt: 9

Huter

Thrad ankurbel...

Beitragvon Huter » Fr 02.04.2004 16:29

hallo @all

Ganz klar geregelt habe ich jetzt auf jeden fall mal ,
das KEINE Fremdfirma das gelände betritt ohne sich beim Pförtner anzumelden. Dieser verständigt dann den Auftraggeber , der der ausführenden Firma dann die arbeitsstätte zeigt und evtl. den Schweißerlaubnisschein ausfüllt bzw. mich verständigt.

Aber wie ist es jetzt mit betriebseigenen Kräften ???

wie wird das bei euch gehandhabt ???

Mfg Stefan Huter



Moin moin @all ...

Ist zwar schon etwas älter der Thread , aber trotzdem ...

Laut der VDS - Publikation zu Feuerarbeiten soll die Brandwache auf keinen fall kürzer als 3 Stunden sein .

Meine Frage ...

Weiß jemand wo geregelt ist wer einen Schweißerlaubnissschein braucht ?
Ich meine , nur Fremdfirmen ?
oder alle, auch betriebsinterne Schlosser usw. ?

Lufel
Beiträge: 26
Registriert: Mo 14.07.2003 12:21
Wohnort: Reutlingen
Kontaktdaten:

Schweißschein

Beitragvon Lufel » Mo 05.04.2004 17:29

Hallo zusammen,

bei uns an der Pforte wird für fast jede Handwerkerfirmen der Schweißschein ausgestellt, außerdem muß eine Hinweisblatt zum "Umgang mit feuergefährlichen Arbeiten" gelesen und unterschrieben werden. Desweitern lassen wir, nach einem tödlichen Unfall, auch die Fremdfirmen ein Blatt zur Haftpflicht und UVV unterschreiben, welches wir mit der BG zusammen erstellt haben.
Unser Versicherer hat auch vorgegeben, dass unsere Haustechnik ebenfalls einen Schweißschein unterschreiben sollte, was aber selten bis nie gemacht wird. Deshalb werden unsere Handwerker öfters unterwiesen, nehmen an Löscherübungen teil und informieren immer unsere Pforte (24 h besetzt), dass nach Schweißarbeiten eine Brandwache regelmäßig in den Bereichen nachschaut, wo geschweißt wurde.
Generell ist mir aber keine Vorschrift bekannt, die ein Ausfüllen eines Schweißscheines von Haustechnikern fordert. Dies sind meist Empfehlungen oder Richtlinien der Versicherer.

Grüsse aus Metzingen.

Huter

reeeeeee

Beitragvon Huter » Mo 05.04.2004 17:53

Hallo @all


Desweitern lassen wir, nach einem tödlichen Unfall, auch die Fremdfirmen ein Blatt zur Haftpflicht und UVV unterschreiben, welches wir mit der BG zusammen erstellt haben.


so was ähnliches , von unserer Geschäftsleitung entworfen müßen bei uns auch ALLE Fremdfirmen unterschreiben .
Darin wird eben auf die Betriebsvorschriften wie Rauchverbot , Sicherheitvorkehrungen usw. hingewießen.

Das die Schweißerlaubnisscheine von den Betriebseigenen Leuten sogut wie nie ausgefüllt werden kenn ich .
Das prob ist für mich eben , das ich selbst zu dieser Instandhaltungsabteilung zähle .
Und dadurch zwangsläufig auch diesen Mißstand kenne, und meiner Einschätzung nach dann auch haftbar bin.


Im Mom glaube ich das sich unsere Geschäftsleitung des Problems spätestens annehmen wird wenn die Feuerwehr 3 ma auf m Hof gestanden hat weil die BMA ausgelöst hat.

Am Besten werd ich wohl nochmal darauf hinweißen das JEDER das TReil auszufülen hat, allein schon wegen der Freischaltung , derer es bedarf wenn die Anlage läuft und aufgeschaltet ist.

Gruß und schönen Feierabend ....

Stefan Huter