Gesetzliche Grundlage ausbildung Brandschutzhelfer
Verfasst: Mo 13.01.2025 12:49
Moin zusammen,
ich habe das Forum durchsucht aber leider nicht das richtige gefunden.
Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb, genauer in einer Kindertagesstätte in Niedersachsen.
Mein Kenntnisstand sind die 5% bei normaler Brandgefährdung, Gefährdungsbeurteilung machen ob eventuell eine höhere Anzahl erforderlich ist.
Nun bilden wir selbst Brandschutzhelfer aus, begehen intern mehr als 120 Objekte im Jahr.
Ich rate den Einrichtungsleitungen immer pro Kindergruppe mindestens ein Brandschutzhelfer (immer anwesend) auszubilden.
Nun ist es so, dass es der Geschäftsführung zu viel ist, heißt „bislang hat 1 Brandschutzhelfer gereicht, mehr können wir den Einrichtungen nicht zumuten“. Wir reden von Mitarbeitergrößen pro Haus zwischen 6 und 27 Mitarbeitern und zwischen 30 und 150 Kindern alter von 1-6 jahre.
Bin schon ein paar Mal angeeckt und nun möchte die Geschäftsführung von mir die gesetzliche Grundlage haben.
Internet durchforstet, beziehen kann ich mich allerdings nur auf Regel und Vorschriften nicht auf Gesetze.
ASR A2.2
DGUV 102-602
Unfallkassen Reinland-Pfalz
Habe auch schon gelesen, dass Kinder mit in die Berechnung reinzählen (weis leider nicht mehr wo)
usw.
Das reicht der Geschähtsführung allerdings nicht.
Wie kann ich mein Geschäftsführung davon überzeugen, hier schließe ich Vernunft aus, dass wir pro Gruppe mindestens einen Mitarbeiter ausbilden.
Die Mehrkosten spielen auch keine Rolle, da wir die Ausbildung intern machen, es ist also nur die Zeit der Mitarbeiter, wo wir aber schon nach der Betreuungszeit oder/und uns an vorhandene Fortbildungstage hängen.
Ich hoffe, dass wer von euch einen Rat, mit gesetzlicher Grundlage für mich hat.
Vielen Dank
ich habe das Forum durchsucht aber leider nicht das richtige gefunden.
Meine Frage bezieht sich auf die Anzahl der Brandschutzhelfer im Betrieb, genauer in einer Kindertagesstätte in Niedersachsen.
Mein Kenntnisstand sind die 5% bei normaler Brandgefährdung, Gefährdungsbeurteilung machen ob eventuell eine höhere Anzahl erforderlich ist.
Nun bilden wir selbst Brandschutzhelfer aus, begehen intern mehr als 120 Objekte im Jahr.
Ich rate den Einrichtungsleitungen immer pro Kindergruppe mindestens ein Brandschutzhelfer (immer anwesend) auszubilden.
Nun ist es so, dass es der Geschäftsführung zu viel ist, heißt „bislang hat 1 Brandschutzhelfer gereicht, mehr können wir den Einrichtungen nicht zumuten“. Wir reden von Mitarbeitergrößen pro Haus zwischen 6 und 27 Mitarbeitern und zwischen 30 und 150 Kindern alter von 1-6 jahre.
Bin schon ein paar Mal angeeckt und nun möchte die Geschäftsführung von mir die gesetzliche Grundlage haben.
Internet durchforstet, beziehen kann ich mich allerdings nur auf Regel und Vorschriften nicht auf Gesetze.
ASR A2.2
DGUV 102-602
Unfallkassen Reinland-Pfalz
Habe auch schon gelesen, dass Kinder mit in die Berechnung reinzählen (weis leider nicht mehr wo)
usw.
Das reicht der Geschähtsführung allerdings nicht.
Wie kann ich mein Geschäftsführung davon überzeugen, hier schließe ich Vernunft aus, dass wir pro Gruppe mindestens einen Mitarbeiter ausbilden.
Die Mehrkosten spielen auch keine Rolle, da wir die Ausbildung intern machen, es ist also nur die Zeit der Mitarbeiter, wo wir aber schon nach der Betreuungszeit oder/und uns an vorhandene Fortbildungstage hängen.
Ich hoffe, dass wer von euch einen Rat, mit gesetzlicher Grundlage für mich hat.
Vielen Dank