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Rettungswegkennzeichen E017

Verfasst: Fr 17.11.2023 11:17
von B Hujer
Hallo zusammen.
Das Kennzeichen E017 Rettungsfenster (über Leitern der Feuerwehr) wurde im Mai 2023 zurückgezogen, da keine Eigenrettung über diesen Weg möglich ist.
Gibt es eine gängige Lösung, wie ich diesen möglichen zweiten Rettungsweg jetzt kennzeichnen kann/soll/muss/darf?

Die Thematik war mir schon länger bekannt, jetzt wird es jedoch durch einen geplanten Neubau eines Kunden akut.Bild

Re: Rettungswegkennzeichen E017

Verfasst: Do 14.12.2023 7:49
von Werkfeuerwehr
Hallo

zuerst würde mich mal interessieren, ist dieser zweiter Rettungsweg mit der örtlichen Feuerwehr abgesprochen bzw. bekannt.
Ist der Platz zu jederzeit für die Feuerwehr frei. Gibt es eine Feuerzufahrt bzw. einen Anleiterplatz ( z.B. Drehleiter) ( Höhe des Gebäudes)

Ist dies nicht der Fall bringt dieses Rettungszeichen sowieso nicht viel !

Da die Feuerwehr dort nach Möglichkeit die Leiter stellt, wo sich Menschen bemerkbar machen und eventuell gerettet werden müssen.

Da es sich um ein Neubau handelt wie du schreibst, was steht in der Vorgabe für den zweiten Rettungsweg ? (Forderung)
Wie sind die Planungsvorgaben usw..

Gruss Michael

Re: Rettungswegkennzeichen E017

Verfasst: Do 14.12.2023 16:39
von B Hujer
Fenster ist als zweiter Rettungsweg über Drehleiter der Feuerwehr in BSK, BSP als auch in FWP und FRP ausgewiesen.
Aufstellflächen sind gefordert und vorhanden.