Brandschutzordnung und externe Mitarbeiter
Verfasst: Do 26.01.2023 9:15
Hallo zusammen,
ich bin erst seit kurzem hier angemeldet und auch erst vor wenigen Monaten zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet worden.
Zu Beginn habe ich mich mit der Erstellung der Brandschutzordnung befasst und Teile A,B und C als Entwurf fertiggestellt, den ich
noch der Geschäftsleitung vorlegen werde.
Diese werde ich auch unterschreiben lassen, um der Sache eine offiziellere Note zu geben, ebenso werde ich mir die
Aushändigung von jedem Mitarbeiter unterschreiben lassen.
So weit, so gut.
Nun aber zu meiner Fragestellung.
Wir haben eine externe Reinigungsfirma im Betrieb mit Reinigungskräften aus den verschiedensten osteuropäischen Ländern.
Diese sind der Sprache Deutsch so gut wie nicht mächtig (können nicht mal einen einfachen Reparaturzettel mit wenig Feldern korrekt ausfüllen)
und würden also nicht verstehen was da steht.
Unterschreiben tun sie daher auch generell nichts und weil sie ihre Anweisungen von ihrem Objektverantwortlichen bekommen.
Jetzt ist die Frage, wie ich das in diesem Fall am besten regeln kann und wer da nun tatsächlich die Reinigungskräfte entsprechend unterweisen sollte.
Es kann ja nicht erwartet werden, dass wir Teil B der Brandschutzordnung in mind. 5 verschiedene Sprachen übersetzen lassen, um diese ihnen auszuhändigen (sind immerhin 9 Seiten).
Ist es möglich, die Brandschutzordnung vom Objektverantwortlichen der Reinigungsfirma, der die Mitarbeiter unter sich hat unterschreiben zu lassen,
sodass er in der Verpflichtung steht sein Mitarbeiter entsprechend darin zu unterweisen?
Oder wird dieses Thema bei euch komplett ausgeklammert und ist eventuell sogar über den Vertrag mit der Reinigungsfirma abgedeckt?
Die Frage der Haftung unserer Geschäftsleitung ist dabei kein Thema. Es geht einfach darum, dass sie die externen Reinigungskräfte ebenfalls an unsere Brandschutzordnung halten
Grüße
Daniel
ich bin erst seit kurzem hier angemeldet und auch erst vor wenigen Monaten zum Brandschutzbeauftragten ausgebildet worden.
Zu Beginn habe ich mich mit der Erstellung der Brandschutzordnung befasst und Teile A,B und C als Entwurf fertiggestellt, den ich
noch der Geschäftsleitung vorlegen werde.
Diese werde ich auch unterschreiben lassen, um der Sache eine offiziellere Note zu geben, ebenso werde ich mir die
Aushändigung von jedem Mitarbeiter unterschreiben lassen.
So weit, so gut.
Nun aber zu meiner Fragestellung.
Wir haben eine externe Reinigungsfirma im Betrieb mit Reinigungskräften aus den verschiedensten osteuropäischen Ländern.
Diese sind der Sprache Deutsch so gut wie nicht mächtig (können nicht mal einen einfachen Reparaturzettel mit wenig Feldern korrekt ausfüllen)
und würden also nicht verstehen was da steht.
Unterschreiben tun sie daher auch generell nichts und weil sie ihre Anweisungen von ihrem Objektverantwortlichen bekommen.
Jetzt ist die Frage, wie ich das in diesem Fall am besten regeln kann und wer da nun tatsächlich die Reinigungskräfte entsprechend unterweisen sollte.
Es kann ja nicht erwartet werden, dass wir Teil B der Brandschutzordnung in mind. 5 verschiedene Sprachen übersetzen lassen, um diese ihnen auszuhändigen (sind immerhin 9 Seiten).
Ist es möglich, die Brandschutzordnung vom Objektverantwortlichen der Reinigungsfirma, der die Mitarbeiter unter sich hat unterschreiben zu lassen,
sodass er in der Verpflichtung steht sein Mitarbeiter entsprechend darin zu unterweisen?
Oder wird dieses Thema bei euch komplett ausgeklammert und ist eventuell sogar über den Vertrag mit der Reinigungsfirma abgedeckt?
Die Frage der Haftung unserer Geschäftsleitung ist dabei kein Thema. Es geht einfach darum, dass sie die externen Reinigungskräfte ebenfalls an unsere Brandschutzordnung halten
Grüße
Daniel