Und gleich nochmal in die Runde,
selbe Halle wie die andere Frage - Industriebau nach Abschnitt 7 MIndBauRL mit BGF ca. 4000 m².
Die Halle ist erdgeschossig mit Einbauten nach Tabelle 1 der MIndBauRL.
In einem Bereich befindet sich auf einer Fläche von ca. 4 x 5 m ein Lagershuttle (Umlaufregal) mit brennbaren und nicht brennbaren Materialien.
Gefahrstoffe keine.
Für nach ABschnitt 7 bewertete Objekte gibt es keine direkten Anforderungen an Lagerbereiche in der MIndBauRL.
Gibt es andere Anforderungen, Richtlinien etc?
Auch hier vielen Dank im Voraus,
beste Grüße
Lagerbereich - Shuttle Oberkante 12m
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