Gefahrstoff(lagerung)

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
ReiseReise
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Gefahrstoff(lagerung)

Beitragvon ReiseReise » Mi 30.11.2022 13:14

Hallo in die Runde,

in einer Industriehalle nach MIndBauRL Abschnitt 7 bewertet befinden sich zahlreiche Ölfässer mit jeweils bis zu 200 l Öl sowie ein Altölfass mit bis zu 1.000 l.
Jede Sorte ist nur einfach vorhanden, wird teilweise aber nur alle 2 Wochen genutzt. Es gibt keinen zentralen Abstellort.

Befinden sich diese Fässer nun im Produktions- und Arbeitsgang und die TRGS 510 muss nicht angewendet werden?
Gibt es andere mir nicht bekannte REgelungen für Gefahrstoffe im Produktions- und Arbeitsgang? Gibt es eine klare Definition von Produktions- und Arbeitsgang?

Freue mich über eine Rückmeldung

Werkfeuerwehr
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Re: Gefahrstoff(lagerung)

Beitragvon Werkfeuerwehr » Do 16.02.2023 13:49

Hallo
zuerst würde mich mal die Auffangmöglichkeit des Gebäudes interessieren, ob Löschwassersperren elektromechanische oder Händische oder Auffangwanne sowie die Zu und Abluft, Sprinkleranlage ja oder nein, Brandmeldeanlage (Ausführung), Störfallmelder
hinzu kommt ist die Halle laut Brandschutzkonzept für den Inhalt des Gebäudes gebaut welche Lagerklassen.

wenn das alles klar ist könnte man vielleicht eine gewagte Aussage treffen.
die in der Brandschutzordnung festgehalten werden sollte.

Auflagen der Versicherung nicht vergessen

gruss Michael

clammer
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Re: Gefahrstoff(lagerung)

Beitragvon clammer » Fr 17.02.2023 12:53

Gibt es eine klare Definition von Produktions- und Arbeitsgang?

Die TRGS 510 beginnt unter 1 mit dem Anwendungsbereich. Da mal nachschauen.

Gruß
C. Lammer

ReiseReise
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Re: Gefahrstoff(lagerung)

Beitragvon ReiseReise » Di 21.03.2023 14:24

Sorry leider nie die Meldung bekommen, dass es eine Antwort gab und dann vergessen irgendwann nachzuschauen.
Werkfeuerwehr hat geschrieben:Hallo
zuerst würde mich mal die Auffangmöglichkeit des Gebäudes interessieren, ob Löschwassersperren elektromechanische oder Händische oder Auffangwanne

Altölfass Doppelwandig ausgeführt;
200 l Fässer nach Nutzung auf Auffangwannen;
keine mir weiteren bekannten Rückhaltemöglichkeiten

Werkfeuerwehr hat geschrieben:sowie die Zu und Abluft,

Gebäudegröße ca. 3.800 m²
RWA: ca. 60 m² aerodyn.
zusätzlich ca. 600 m² aufschmelzende Fläche im oberen Hallendrittel
Zuluft in drei Himmelsrichtungen mit insgesamt ca. 60 m² nach MIndBauRL ausreichend (Punkt 5.7.1.1)
weitere Flächen nur aufschmelzenden oder händisch öffenbar;
äquivalente Branddauer < 30 Minuten, erdgeschossig --> nach 7.5.2 MIndBauRL ohne FWD errichtbar (vorhanden: Mauerwerk F90, Anbau Stahl F0, Dachtragwerk gesamt F0)

Werkfeuerwehr hat geschrieben:Sprinkleranlage ja oder nein, Brandmeldeanlage (Ausführung), Störfallmelder

Keine Sprinkleranlage;
Keine Brandmeldeanlage
Keine Störfallmelder

Werkfeuerwehr hat geschrieben:hinzu kommt ist die Halle laut Brandschutzkonzept für den Inhalt des Gebäudes gebaut welche Lagerklassen.

Haupthalle ist als Werkstatt errichtet (~1920); die Ölfässer entsprechen dem "Arbeitsbedarf"für die Wartung, wobei ich mir nicht sicher bin, wie man den Produktions- und Arbeitsgang definiert.
Also das Gebäude ist ein Werkstattgebäude, kein Lagergebäude. Aufgrund der unterschiedlichen notwendigen Betriebsstoffe summiert sich die Anzahl an Ölen aber hoch und überschreitet ggf. die Vorgaben der TRGS 510.

clammer hat geschrieben:Die TRGS 510 beginnt unter 1 mit dem Anwendungsbereich. Da mal nachschauen.

Laut TRGS 510:
Abschnitt 1 (3)
Diese TRGS gilt nicht für
1. Stoffe, die sich im Produktions- oder Arbeitsgang befinden,

Abschnitt 1(2) Nr. 2
Die TRGS 510 gilt auch für,
das Bereithalten von Gefahrstoffen in größeren Mengen, als für den Produktions- und Ar-
beitsgang angemessen; von einer angemessenen Menge kann ausgegangen werden,
wenn der Tages-/Schichtbedarf nicht überschritten wird, oder wenn er nur überschritten
wird, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wird

Jede Sorte ist nur einmalig da, und entspricht dem kleinsten verfügbaren Gebinde. In der Halle befindliche Gebinde wurden bereits verwendet. Die nächste Verwendung kann ggf. erst in zwei Wochen stattfinden.
Ist der Stoff damit noch im Produktions- und Arbeitsgang? Die angemessene Menge wurde ja nur überschritten, weil die nächstgrößere handelsübliche Gebindegröße verwendet wurde.