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Brandlast in Flucht - und Rettungwegen

Verfasst: Do 17.11.2022 16:23
von HF-Wetzlar
Wo stehen die grundsätzlichen Gesetze zur Regelung von Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen ?
Mal abgesehen von ASR 2.3 und der DGUV 205-001.

Re: Brandlast in Flucht - und Rettungwegen

Verfasst: Do 17.11.2022 18:39
von Stefan007
Ein Gesetz das sich damit befasst ist meines Wissens nach z.B. das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). In §3 sind hier die Grundpflichten des Arbeitgebers erläutert. Daraus leiten sich dann die von dir genannten Regeln und Vorschriften ab.

Re: Brandlast in Flucht - und Rettungwegen

Verfasst: Di 22.11.2022 9:39
von THE
Aus dem Vorwort der AGBF zur u.a. Empfehlung zur Risikoeinschätzung (=Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG/ ASR V3):

"Die baurechtlichen Vorgaben zur zulässigen Brandlast in Rettungswegen regeln die Brennbarkeit der Baustoffe und somit von Bauprodukten.
Basierend auf dem hierdurch definierten Schutzniveau werden übliche Brandlasten in Rettungswegen in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt und neben der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit auch Hinweise zur Ermessensausübung bei der Durchführung der Brandverhütungsschau gegeben. Hieraus kann sich eine Duldung aus öffentlich-rechtlicher Sicht ergeben.
Nicht ersetzt wird die erforderliche Einzelfallbeurteilung bei der Ermessensausübung. Weist etwa ein Gebäude wesentliche Mängel auf, so kann dies dazu führen, dass die Duldungsmöglichkeiten hierdurch wesentlich eingeschränkt werden."


https://www.agbf.de/downloads-fachaussc ... tungswegen