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Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Di 08.11.2022 12:09
von Thomas Artmann
Ich hätte mal eine Frage bzgl. Brennstoffzellenfahrzeuge. Unsere Firma möchte so ein Fahrzeug als Poolcar anschaffen. Natürlich soll es in der Tiefgarage stehen um auch an den Ladesäulen geladen werden zu können. Die Garage hat ca. 50 Stellplätze und ist natürlich belüftet sowie mit Linienmeldern Brandüberwacht. Darüberhinaus sind bereits etwa die hälfte der Stellplätze mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet. Meine Fragen dazu, ist es grundsätzlich erlaubt mit Brennstoffzellenfahrzeugen in Tiefgarage zu fahren und dort zu parken.
Re: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Mi 09.11.2022 9:54
von clammer
Grundsätzlich ist das zulässig.
Da ich weder das betreffende Bundesland noch die Baugenehmigung kenne, kann ich nur diese allgemeine Aussage treffen; bezogen auf die Muster-Garagenverordnung.
Gruß
C. Lammer
Re: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Mi 09.11.2022 14:00
von Thomas Artmann
Danke für die Rückmeldung. Das ganze ist in Bayern. Die Tiefgarage ist in den 80ern gebaut worden und natürlich belüftet
Re: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Do 10.11.2022 15:58
von THE
Thomas Artmann hat geschrieben:Danke für die Rückmeldung. Das ganze ist in Bayern. Die Tiefgarage ist in den 80ern gebaut worden und natürlich belüftet
Da kann es durchaus lokale Vorgaben seitens der örtlichen Brandschutzdienststelle geben - vergleichbar wie bei den Elektrofahrzeugen (siehe Beispiel der BF Nürnberg im Anhang).
Deswegen am besten vor Ort abklären.
Re: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Do 10.11.2022 16:03
von clammer
Hat aber - ohne Bauantragsverfahren - keine rechtliche Relevanz.
Gruß
C. Lammer
Re: Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb
Verfasst: Fr 17.02.2023 12:36
von Thomas Artmann
THE hat geschrieben:Thomas Artmann hat geschrieben:Danke für die Rückmeldung. Das ganze ist in Bayern. Die Tiefgarage ist in den 80ern gebaut worden und natürlich belüftet
Da kann es durchaus lokale Vorgaben seitens der örtlichen Brandschutzdienststelle geben - vergleichbar wie bei den Elektrofahrzeugen (siehe Beispiel der BF Nürnberg im Anhang).
Deswegen am besten vor Ort abklären.
Vielen Dank für die nützliche Rückmeldung. Der Hinweis mit der Freischaltung bei Brandalarm ist ein guter Hinweis. Da muss ich nochmal ran.