vielleicht kann mir hier jemand bei folgendem Sachverhalt weiterhelfen? Kann ein Brandschutzbeauftragter auch gleichzeitig ein Brandschutzhelfer sein, d.h. gezählt werden, um die mind. 5 %-Anzahl zu erreichen?
Das kommt natürlich darauf an, ob der BSB mit den betrieblichen Gegebenheiten vertraut ist. Sprich: Ist der BSB ein Angestellter der Firma oder ein Externer?
Handelt es sich um einen internen BSB wüsste ich keinen Grund, warum er nicht gleichzeitig als BSH tätig sein dürfte. Wenn man sich die Voraussetzungen ansieht, die ein BSH erfüllen muss, so sollte dies auch auf den BSB zutreffen (DGUV-Information 205-023).