Hallo Kollegen,
gibt es eine Regelung wie lange nach Beendigung der Schweißarbeiten
eine Brandwache gestellt werden muss ?
- Wie sieht es mit der Haftbarkeit aus wenn eine Fremdfirma schweißt
und der Betriebseigen Werkschutz oder Werkfeuerwehr die Brandwache
übernimmt ?
- In wie weit ist der Brandschutzbeauftragte wenn er einen Freigabeschein
erteilt mit in der Haftung ?
- Welche Ausbilgung / Unterweisung sollte die Brtandwache haben ?
- Wird eine mobile Brandmeldeanlage (MOBS) als Brandwache aus
versicherungstechnischer Sicht akzeptiert ?
Viele Grüße aus Hanau
Markus Spengler[/b]
Brandwache / Schweißarbeiten
Titel: Brandwache / Schweißarbeiten
Hallo Herr Spengler,
die Regelung zur Brandwache finden Sie in den Durchführungsanweisungen zu § 30 BGV D1, link z.B. http://www.sicher-mit-system.de/daten/15/30.htm
Die Frage der Länge der Brandwache richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten, d.h. können sich Brandnester mit geringer Sauerstoffzufuhr bilden ?
Zur Frage der Haftung sollte man wissen, im Verhältnis zu wem sie gestellt wird. Haftung gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber sonstigen Dritten ?
Gruß
Reichard
Frankfurt am Main
die Regelung zur Brandwache finden Sie in den Durchführungsanweisungen zu § 30 BGV D1, link z.B. http://www.sicher-mit-system.de/daten/15/30.htm
Die Frage der Länge der Brandwache richtet sich nach den konkreten Gegebenheiten, d.h. können sich Brandnester mit geringer Sauerstoffzufuhr bilden ?
Zur Frage der Haftung sollte man wissen, im Verhältnis zu wem sie gestellt wird. Haftung gegenüber dem Arbeitgeber oder gegenüber sonstigen Dritten ?
Gruß
Reichard
Frankfurt am Main
Antwort und Frage ...
Moin moin @all ...
Ist zwar schon etwas älter der Thread , aber trotzdem ...
Laut der VDS - Publikation zu Feuerarbeiten soll die Brandwache auf keinen fall kürzer als 3 Stunden sein .
Meine Frage ...
Weiß jemand wo geregelt ist wer einen Schweißerlaubnissschein braucht ?
Ich meine , nur Fremdfirmen ?
oder alle, auch betriebsinterne Schlosser usw. ?
Gruß und im Voraus danke ....
Stefan Huter
Ist zwar schon etwas älter der Thread , aber trotzdem ...
Laut der VDS - Publikation zu Feuerarbeiten soll die Brandwache auf keinen fall kürzer als 3 Stunden sein .
Meine Frage ...
Weiß jemand wo geregelt ist wer einen Schweißerlaubnissschein braucht ?
Ich meine , nur Fremdfirmen ?
oder alle, auch betriebsinterne Schlosser usw. ?
Gruß und im Voraus danke ....
Stefan Huter
Erläuterungen zum Erlaubnisschein
hallo @all
Ich hab mal "Erläuterungen zum Erlaubnisschein " geschrieben , da ich im Betrieb immer wieder gefragt werde "was muß ich n da ausfüllen ?"
Vieicht hat ja der ein oder andere noch n Idee was noch dazu müßte ....
MfG und schönes WE
Stefan Huter
Erläuterungen zum Erlaubnisschein für Heißarbeiten
Schweiß-, Brennschneid-, Schleif-, und ähnliche dürfen außerhalb dafür bestimmten Räumen nur mit schriftlicher Genehmigung des Betriebsleiters sowie dessen Beauftragten durchgeführt werden.
Die punkte 1-3 des Erlaubnisscheines bedürfen wohl keiner Erläuterung.
Zu 4: Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
Vor dem Ausstellen der Genehmigung ist zu prüfen ob und welche Brandgefahren an der Arbeitsstelle bestehen, z.Bsp:
durch geschäumtes und/oder ungeschäumtes Material
Abfälle
Verpackungsmaterial
Staubablagerungen
Oder andere brennbare Stoffe
Die Arbeitsstelle ist in großem Umkreis frei von Brandlast zu machen (Funkenflug beachten)
Zu 5: Brandwache
Außer dem Schweißer oder Arbeiter und seinem Helfer ist mindestens eine in Brandbekämpfung unterwiesene Person als Brandwache, mit geeignetem Löschgerät abzustellen.
Der Namen dieser Person ist im Elaubnisschein fest zu legen.
Auch nach Beendigung der Arbeiten ist eine weitere Überwachung Notwendig.
Diese darf erst – frühestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten – beendet werden, wenn keine verdächtige Erwärmung, verdächtiger Geruch wahrnehmbar sind.
Zu6: Alarmierung
Die Alamierung der Feuerwehr läuft grundsätzlich immer über den Pförtner bzw, durch Betädigung eines Druck-Knopf-Melders.
Kann die Brandgefahr um die Arbeitsstelle nicht vollständig beseitigt werden,
so darf überhaupt nicht mit Flamme oder Lichtbogen gearbeitet werden.
In einem solchen Fall muss geschraubt, geflanscht werden anstatt zu schweißen und gesägt, gebohrt anstatt abgebrannt werden.
Ich hab mal "Erläuterungen zum Erlaubnisschein " geschrieben , da ich im Betrieb immer wieder gefragt werde "was muß ich n da ausfüllen ?"
Vieicht hat ja der ein oder andere noch n Idee was noch dazu müßte ....
MfG und schönes WE
Stefan Huter
Erläuterungen zum Erlaubnisschein für Heißarbeiten
Schweiß-, Brennschneid-, Schleif-, und ähnliche dürfen außerhalb dafür bestimmten Räumen nur mit schriftlicher Genehmigung des Betriebsleiters sowie dessen Beauftragten durchgeführt werden.
Die punkte 1-3 des Erlaubnisscheines bedürfen wohl keiner Erläuterung.
Zu 4: Sicherheitsvorkehrungen vor Beginn der Arbeiten
Vor dem Ausstellen der Genehmigung ist zu prüfen ob und welche Brandgefahren an der Arbeitsstelle bestehen, z.Bsp:
durch geschäumtes und/oder ungeschäumtes Material
Abfälle
Verpackungsmaterial
Staubablagerungen
Oder andere brennbare Stoffe
Die Arbeitsstelle ist in großem Umkreis frei von Brandlast zu machen (Funkenflug beachten)
Zu 5: Brandwache
Außer dem Schweißer oder Arbeiter und seinem Helfer ist mindestens eine in Brandbekämpfung unterwiesene Person als Brandwache, mit geeignetem Löschgerät abzustellen.
Der Namen dieser Person ist im Elaubnisschein fest zu legen.
Auch nach Beendigung der Arbeiten ist eine weitere Überwachung Notwendig.
Diese darf erst – frühestens 3 Stunden nach Beendigung der Arbeiten – beendet werden, wenn keine verdächtige Erwärmung, verdächtiger Geruch wahrnehmbar sind.
Zu6: Alarmierung
Die Alamierung der Feuerwehr läuft grundsätzlich immer über den Pförtner bzw, durch Betädigung eines Druck-Knopf-Melders.
Kann die Brandgefahr um die Arbeitsstelle nicht vollständig beseitigt werden,
so darf überhaupt nicht mit Flamme oder Lichtbogen gearbeitet werden.
In einem solchen Fall muss geschraubt, geflanscht werden anstatt zu schweißen und gesägt, gebohrt anstatt abgebrannt werden.