gibt es eine Regelung wie lange nach Beendigung der Schweißarbeiten
eine Brandwache gestellt werden muss ?
- Wie sieht es mit der Haftbarkeit aus wenn eine Fremdfirma schweißt
und der Betriebseigen Werkschutz oder Werkfeuerwehr die Brandwache
übernimmt ?
- In wie weit ist der Brandschutzbeauftragte wenn er einen Freigabeschein
erteilt mit in der Haftung ?
- Welche Ausbilgung / Unterweisung sollte die Brtandwache haben ?
- Wird eine mobile Brandmeldeanlage (MOBS) als Brandwache aus
versicherungstechnischer Sicht akzeptiert ?
Viele Grüße aus Hanau
Markus Spengler[/b]
