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Akku-Ladeschrank in Tiefgarage

Verfasst: Sa 04.12.2021 14:10
von 19Alex73
Hallo zusammen,

Akku-Ladeschrank für Fahrradakkus in die geschlossene Tiefgarage mit 3 Parkdecks. TG hat Sprinkler, Wandhydranten, Feuerlöscher, Co Warnanlage, Brandüberwachung, Brandschutztore, Lüftung. Es sind bereits Ladestationen für E-Autos vorhanden. Es ist geplant Hinweisschilder im Umgang zur Nutzung auszuhängen. Änderungen/AKtualiserung BSK, BSO, Feuerwehrplan, Laufkarten, Garagenordnung ist auf der Liste. Gibt es sonst was besonderes zu beachten oder hat jemand bereits Erfahrung mit solche Ladeschränke?

Vielen Dank
Gruß
Alex

Re: Akku-Ladeschrank in Tiefgarage

Verfasst: Mo 06.12.2021 15:51
von THE
Im VdS-Entwurf 3885:2020 "Elektrostraßenfahrzeuge in geschlossenen Garagen" Punkt 5.2.1 ist auch für das Laden von eBikes u.ä. eine ausreichende brandschutztechnische Trennung der Räume (mind. rauchdicht und feuerhemmend) anzustreben. Wenn der o.a. Ladeschrank das erfüllt, spricht mEn erstmal nichts dagegen.
Wir haben aber bei uns in Nürnberg noch lokale Vorgaben seitens der Berufsfeuerwehr:
- vorzugsweise in der Zufahrtsebene im Einfahrtsbereich der Tiefgaragen
- Darstellung auf Feuerwehrplan und Laufkarten (bei euch schon auf der to-do-Liste)
- bei Auslösen der BMA müssen alle E-Ladestationen automatisch vom E-Netz getrennt werden
Evtl. ist also hier noch die Einschätzung der zuständigen Brandschutzdienststelle einzuholen.

Viele Grüße, Thomas

Re: Akku-Ladeschrank in Tiefgarage

Verfasst: So 12.12.2021 20:31
von Phoenix
THE hat geschrieben:Evtl. ist also hier noch die Einschätzung der zuständigen Brandschutzdienststelle einzuholen.


Die Branbdschutzdienststelle und Genehmigungsbehörde ist auf jeden Fall mit ins Boot zu nehmen!
Rein formal dürfen in Garagen nämlich nur Kraftfahrzeuge abgestellt werden.
Ansonsten kann ich die bereits genannten Punkte ebenfalls empfehlen.

Re: Akku-Ladeschrank in Tiefgarage

Verfasst: Mo 20.12.2021 17:28
von 19Alex73
Hallo zusammen,

danke für eure Antworten.

Ich habe das alles in meinem Anschreiben soweit mitberücksichtig. Der Betreiber hat mitgeteilt, dass alle Vorschriften etc. eingehalten werden und bereits in der Vorplanung berücksichtigt wurden.

Als BSB zur Rückversicherung reicht mir die Mitteilung per Email aus. Nach Fertigstellung werde ich bei meinen Begehungen den Ladeschrank natürlich mit einbeziehen.

Wünsche frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

LG
Alex

Re: Akku-Ladeschrank in Tiefgarage

Verfasst: Di 21.12.2021 9:21
von B Hujer
19Alex73 hat geschrieben:Als BSB zur Rückversicherung reicht mir die Mitteilung per Email aus. Nach Fertigstellung werde ich bei meinen Begehungen den Ladeschrank natürlich mit einbeziehen.


Hallo Alex,

die schriftliche Freimeldung ist die richtige Maßnahme. Allerdings besitzen E-Mails keinen rechtlichen Charakter.
Laß es dir nochmal in einem separaten Schriftstück mit Unterschrift für deine Unterlagen übergeben.

Euch allen auch frohe Weihnachten.
Bernhard.