Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl
Verfasst: Fr 02.07.2021 9:35
Guten Tag,
im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.
Laut diesem Brandschutznachweis ist das Gebäude für eine gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten von max. 120 Personen zugelassen.
Mittlerweile finden dort Veranstaltungen mit über 120 Personen statt. Ist dies zulässig. Oder bedarf dies einer neuen Beantragung.
Vielen Dank für eure Hilfe.
im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.
Laut diesem Brandschutznachweis ist das Gebäude für eine gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten von max. 120 Personen zugelassen.
Mittlerweile finden dort Veranstaltungen mit über 120 Personen statt. Ist dies zulässig. Oder bedarf dies einer neuen Beantragung.
Vielen Dank für eure Hilfe.