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Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl

Verfasst: Fr 02.07.2021 9:35
von Billito
Guten Tag,

im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.

Laut diesem Brandschutznachweis ist das Gebäude für eine gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten von max. 120 Personen zugelassen.
Mittlerweile finden dort Veranstaltungen mit über 120 Personen statt. Ist dies zulässig. Oder bedarf dies einer neuen Beantragung.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Re: Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl

Verfasst: Fr 02.07.2021 14:44
von Laschinsky
Die Personenbegrenzung in der Baugenehmigung ist verbindlich. Eine Nutzung mit einer größeren Personenzahl ist aufgrund der Auswirkungen auf Ausführzung der Flucht- und Rettungswege sowie der verlängerten Rettungszeiten i.d.R. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.

Bei nur vereinzelten Veranstaltungen kann mit der Bauordnungsbehörde ggf. ein Nutzungs- und Sicherheitskonzept vereinbart werden. Dieses bedeutet dann meißt für die Zeit der Veranstaltung zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie z.B. Ordnungskräfte, Brandwache. Bei zahlreichen Veranstaltungen dieser Art werden Sie um die Änderung der Baugenehmigung nicht herumkommen. Hierbei empfieht sich die vorherige Abstimmung zwischen einem Brandschutzplaner und der Genehmigungsbehörde, um mit einem Brandschutzkonzept die notwendigen baulichen Änderungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.

Viele Grüße!