Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Billito
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Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl

Beitragvon Billito » Fr 02.07.2021 9:35

Guten Tag,

im Jahr 2012 haben wir ein Gebäude der Gebäudeklasse 3 neu gebaut mit einem vom Landratsamt genehmigten Brandschutznachweis.

Laut diesem Brandschutznachweis ist das Gebäude für eine gleichzeitige Nutzung der Räumlichkeiten von max. 120 Personen zugelassen.
Mittlerweile finden dort Veranstaltungen mit über 120 Personen statt. Ist dies zulässig. Oder bedarf dies einer neuen Beantragung.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Laschinsky
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Re: Abweichung Brandschutznachweis Personenzahl

Beitragvon Laschinsky » Fr 02.07.2021 14:44

Die Personenbegrenzung in der Baugenehmigung ist verbindlich. Eine Nutzung mit einer größeren Personenzahl ist aufgrund der Auswirkungen auf Ausführzung der Flucht- und Rettungswege sowie der verlängerten Rettungszeiten i.d.R. eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung.

Bei nur vereinzelten Veranstaltungen kann mit der Bauordnungsbehörde ggf. ein Nutzungs- und Sicherheitskonzept vereinbart werden. Dieses bedeutet dann meißt für die Zeit der Veranstaltung zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie z.B. Ordnungskräfte, Brandwache. Bei zahlreichen Veranstaltungen dieser Art werden Sie um die Änderung der Baugenehmigung nicht herumkommen. Hierbei empfieht sich die vorherige Abstimmung zwischen einem Brandschutzplaner und der Genehmigungsbehörde, um mit einem Brandschutzkonzept die notwendigen baulichen Änderungen auf ein notwendiges Maß zu beschränken.

Viele Grüße!
Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.