Feuerlöscher in Mietbereichen ALLGEMEIN darstellen?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
BerndausLB
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Feuerlöscher in Mietbereichen ALLGEMEIN darstellen?

Beitragvon BerndausLB » Fr 23.04.2021 13:03

Hallo zusammen!

Im Moment stellt sich mir gerade folgende Frage:

Flucht- und Rettungspläne, welche im Treppenhaus (und evtl. sonstigen Allgemeinfluren/-flächen) eines Bürogebäudes / Mehr-Mieter-Gebäudes, aushängen.....

Müssen auf diesen Plänen die Feuerlöscher etc. der Mietbereiche dargestellt werden?
Die Löscher in den Mietbereichen stehen ja der Allgemeinheit gar nicht zur Verfügung!
Was muss also in einem sog. TH-Plan wirklich dargestellt werden? Und wo kann ich das nachlesen?

Danke für Feedback!

THE
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Re: Feuerlöscher in Mietbereichen ALLGEMEIN darstellen?

Beitragvon THE » Fr 23.04.2021 13:28

In der DIN ISO 23601 steht im Punkt 7.3 ("Detailplan") steht einerseits:
- "Der Detail MUSS folgende Einzelheiten enthalten:"
sowie
- im Unterpunkt "f) Standort und Art der Geräte für die erste Brandbekämpfung [...]". Hier sowie im sonstigen Verlauf der DIN ISO 23601 ist kein Hinweis, dass man auf dem im Plan abgebildeten Gebäudeteil die Anzeige der vorhandenen Einsatzmittel einschränken kann oder darf.

Im Umkehrschluss würde ich es so deuten: In dem Gebäudebereich, der auf dem Plan erkennbar ist, müssen auch alle Geräte abgebildet sein.



Zusätzlich steht in der ASR A2.3 im Abschnitt "9 Flucht- und Rettungsplan" Punkt (3):
"Die Flucht- und Rettungspläne müssen graphische Darstellungen enthalten über [...] die Lage der Brandschutzeinrichtungen [...]". Auch hier ist durch die Formulierung für mich erkennbar, dass alle Einrichtungen aufgeführt sein müssen, und nicht nur ein ausgewählter Teil.

Je nach Schließsystematik der Nutzungseinheiten ist es ja auch durchaus denkbar, dass die Feuerlöscher der Mieter ja doch für die Allgemeinheit zugänglich sind (z.B. Verkaufsräume, etc.)

Markus Kafurke
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Re: Feuerlöscher in Mietbereichen ALLGEMEIN darstellen?

Beitragvon Markus Kafurke » Do 07.09.2023 8:52

Zusätzlich zu den von "THE" aufgeführten Punkten (der DIN ISO 2360 und ASR 2.3) sehe ich hier einen zusätzlichen Ansatz:

Flucht- und Rettungspläne dienen ja nicht nur der Information der Personen, die sich im Gebäude aufhalten, um Fluchtwege, Alarmierungseinrichtungen und Löscheinrichtungen schnell aufzufinden, sondern auch den Rettungskräften, um sich bei der Rettung und Brandbekämpfung einen Überblick zu verschaffen und zu orientieren.

Unser Dozent beim Lehrgang sprach an dieser Stelle von "Flucht-, Rettungs- und Angriffsplänen.

Man kann eben nicht grundsätzlich von der Ortskunde der angerückten Rettungskräfte ausgehen.
Insofern ergibt es durchaus Sinn, die Feuerlöscher in von Allgemeinbereichen aus nicht so ohne weiteres zugänglichen Mietbereichen zu verzeichnen.
Beste Grüße aus dem schönen Nordfriesland
Markus