Neue Kennzeichnung nach DIN 7010

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feuerwehrbordercollie
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Neue Kennzeichnung nach DIN 7010

Beitragvon feuerwehrbordercollie » Mo 12.04.2021 13:15

Hallo,
habe zur Zeit das Problem mit dem externen Arbeitsschützer, welcher sagt alle Beschilderungen in den Gebäuden sind sofort auf die neue DIN 7010 umzustellen.
Bei Umbauten und Neubauten klar, da wird umgestellt.
Bei Bestandsgebäuden wo nicht umgebaut und Modernisiert wird kann doch die alte Beschilderung weiter verwendet werden.
Die Mitarbeiter wissen im Gespräch welche Zeichen für FL und WH usw. verwendet werden.
Wenn ich nun die Neue DIN 7010 auch in diesen Gebäuden einführen soll, müssen ja auch alle Pläne etc. geändert werden.
Gibt es eine Übergangsfrist?
Die ASR sagt hierzu nichts genaues.

Der Mensch vom Arbeitsschutz sagt folgendes aus:
Er verweist auf die DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung hier auf das Vorwort,
er gibt aber gleichzeitig den Hinweis, dass es sich bei den Vorgaben der Sicherheitskennzeichnung um ein staatliches Regelwerk handelt und dadurch die Interpretation und Auslegung durch den stattlichen Arbeitsschutz erfolgen muss.

Hier habe ich ein Problem als Brandschutzbeauftragter!

Im Vorwort der Bekanntmachung der ASR A1.3 wird Folgendes ausgeführt:
„Wendet der Arbeitgeber die geänderten Sicherheitszeichen beim Betreiben von bestehenden Arbeitsstätten nicht an, so hat er mit der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, ob die in der Arbeitsstätte verwendeten Sicherheitszeichen nach ASR A1.3 (Ausgabe 2007, GMBl 2007, S. 674) weiterhin angewendet werden können.“

Der Arbeitsschützer meint nach § 3a Abs. 1 der ArbStättv fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR [baua.de]) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.

Es muss erwähnt werden, dass die DGUV Information 211-041 bereits 2016 veröffentlicht wurde.

Die Einschätzung und Auslegung von Kommet sind aktuell, ein halbes Jahr alt. Beantwortet wurde hier die Frage:

Bis wann muss die Sicherheitskennzeichnung gem. DIN EN 7010 im Betrieb umgesetzt sein?
Beantwortet wurde dies in der Rubrik Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges.

Dort heißt es:
Der § 3a Abs. 1 der Arbeitsstätttenverordnung (ArbStättV) [gesetze-im-internet.de] fordert, dass beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR [baua.de]) zu berücksichtigen sind. Wendet der Arbeitgeber diese Regeln nicht an, so muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Gesundheit der Beschäftigten erreichen.

Bei der Gestaltung von Sicherheitszeichen fordert die entsprechende ASR A1.3 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" in Punkt 5.1 Abs. 2, dass nur die im Anhang 1 gezeigten Sicherheitszeichen gemäß DIN EN ISO 7010 bzw. DIN 4844-2 zur Kennzeichnung von Fluchtwegen benutzt werden dürfen. Dementsprechend ist es einem Arbeitgeber unmöglich, durch eine andere Maßnahme die gleiche Sicherheit und den gleichen Schutz der Beschäftigten zu erreichen.

Ein Bestandsschutz für Sicherheitszeichen nach älteren Vorschriften ist deshalb nicht gegeben. Die von der ASR A1.3 in Bezug genommenen Normen sind mittlerweile mehr als 8 Jahre alt. Es besteht daher auch keine Notwendigkeit mehr, Bestandsschutz verlangen zu wollen, da eine Investition in normgerechte Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung nach einer solch langen Zeit unter keinen denkbaren Umständen noch eine unzumutbare Härte darstellen könnte.

Mit dem GF habe ich vereinbart bei den Begehungen auf die Beschilderung zu achten und ggf. wenn notwendig umzustellen.
Ein Teil der bisher genutzten Gebäude wird in 4 Jahren nach dem Klinikneubau nicht mehr benutzt. Dort wird auch nichts mehr umgebaut. Ich kann mir nicht vorstellen, dass hier alles Beschilderungen nach der neuen Norm geändert werden müssen.

clammer
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Re: Neue Kennzeichnung nach DIN 7010

Beitragvon clammer » Di 13.04.2021 9:02

Eine DIN/ISO-Norm kann keine gesetzlichen Regelungen überstimmen.
Also gilt zunächst ASR A1.3.
Davon können Sie abweichen, Stichwort Gefährdungsbeurteilung.

Laschinsky
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Re: Neue Kennzeichnung nach DIN 7010

Beitragvon Laschinsky » Di 15.06.2021 13:13

Lars Oliver Laschinsky

Techn.Fachlehrer im Brand- und ExSchutz,
Lehrbeauftragter Security & Safety Engineering der HFU Hochschule Furtwangen
Honorardozent MEng Vorb. Brandschutz des EIPOS-Institut der TU Dresden
1. Vorsitzender des VBBD e.V.

HF-Wetzlar
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Re: Neue Kennzeichnung nach DIN 7010

Beitragvon HF-Wetzlar » Fr 25.06.2021 8:10

clammer hat geschrieben:Eine DIN/ISO-Norm kann keine gesetzlichen Regelungen überstimmen.
Also gilt zunächst ASR A1.3.
Davon können Sie abweichen, Stichwort Gefährdungsbeurteilung.


Genau meine Meinung.
Eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und fertig. Man muss nicht jeden Wahnsinn, bzw. Regulierungswahn 1 : 1 umsetzen.