Seite 1 von 1

Neues Gebäude am Standort

Verfasst: Mo 15.02.2021 13:27
von Bauzi
Hallo zusammen, wer kann mir weiterhelfen. Die Benennung zum Brandschutzbeauftragten bezieht sich auf den Standort der Firma.
Wenn jetzt ein neues Gebäude erstellt wird weitet sich die Benennung automatisch aus?
Danke für die Unterstützung.

Re: Neues Gebäude am Standort

Verfasst: Di 16.02.2021 13:50
von THE
das dürfte davon abhängig sein, wie die Benennung formuliert ist - ob nur mit Firmenbereich auf einer Standortbeschränkung.
Laut Musterbestellung der DGUV Info 205-003 Anlage 1 sollte der Zuständigkeitsbereich festgehalten werden.

Re: Neues Gebäude am Standort

Verfasst: Mi 24.02.2021 10:39
von Bauzi
In der Benennung ist es wie folgt formuliert:
... für den Standort Hemmingen.......

Re: Neues Gebäude am Standort

Verfasst: Di 22.03.2022 14:17
von Wiebki89
THE hat geschrieben:das dürfte davon abhängig sein, wie die Benennung formuliert ist - ob nur mit Firmenbereich auf einer Standortbeschränkung.
Laut Musterbestellung der DGUV Info 205-003 Anlage 1 sollte der Zuständigkeitsbereich festgehalten werden.


Die Festlegung des Zuständigkeitsbereiches ist auf jeden Fall erforderlich das stimmt.