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Feuerlöschspray

Verfasst: Do 04.06.2020 8:02
von Boikat
Guten Morgen,

ich werde immer wieder angesprochen ob ein Feuerlöschspray in kleinen Praxen bis 50 qm in der Grundausstattung einen Feuerlöscher ersetzen kann. Laut der ASR sind hier 6 LE zu errichten, dass Löschspray kann mit 2 LE berechnet werden.
Können die Löschsprays einen Feuerlöscher in der Grundausstattung ersetzten?

Ich freue mich auf euere Ratschläge.

Gruß Sven

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Do 04.06.2020 10:03
von Firebird2k
Hallo,

Feuerlöschsprays sind nicht als Grundausstattung nach ASR A 2.2 anrechenbar siehe dazu auch:

https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Loeschspraydosen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Aber als zusätzliche Maßnahme können diese verwendet werden, das ganze stützt sich darauf, dass Löschspraydosen keine „handbetriebenen Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden“ im Sinne von Punkt 3.6 der ASRA2.2 sind:
(
3.6 Feuerlöscheinrichtungen im Sinne dieser Regel sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
)


...und daher nicht als Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 gelten.

desweiteren müssten ja in der aktuell gültigen ASR dann folgendes beachtet werden:

"Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, angerechnet werden, wenn:

-sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens 25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,
-die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und
-die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird."


Also selbst wenn eine offzielle Einstufung als Feuerlöschgerät nach DIN EN 3-7:2007-10 vorhanden sein würde, wäre der Zusatzaufwand doch wesentlich kostenintensiver als ein Feuerlöscher+Wartung. Es müsste alle 10 Meter eine Dose "hängen" und zusätzlich ein Brandschutzhelfer mehr vorhanden sein , für die Schulungskosten kann ich 10 Feuerlöscher kaufen.
Selbst dann würde ich aber sagen das die Versicherung im Brandfall nicht greift...

Also abschließend:

NEIN :-)

Gruß

Firebird

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Fr 17.07.2020 7:27
von BSB_Schlake
Hallo,

die vfdb hat dazu 2019 ein Positionspapier rausgebracht. Nach dieser Empfehlung ist es durchaus möglich, dass Feuerlöschsprays mit einem geeigneten Löschmittel und mindestens zwei Löschmitteleinheiten, in Verbindung mit einer Reduzierung der Eingreifzeit in Örtlichkeiten mit normaler Brandgefährdung zu einer sinnvollen Verbesserung des Brandschutzes und einer Anrechnung auf die nach der ASR A2.2 erforderliche Grundausstattung mit Feuerlöscheinrichtungen führen können.

Quelle: https://www.vfdb.de/fileadmin/download/Positionspapier_Loeschspray.pdf

Gruß Achim

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Mo 07.12.2020 14:48
von martijo
Firebird2k hat geschrieben:Hallo,
Feuerlöschsprays sind nicht als Grundausstattung nach ASR A 2.2 anrechenbar siehe dazu auch:
https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Loeschspraydosen.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Aber als zusätzliche Maßnahme können diese verwendet werden, das ganze stützt sich darauf, dass Löschspraydosen keine „handbetriebenen Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden“ im Sinne von Punkt 3.6 der ASRA2.2 sind:
(
3.6 Feuerlöscheinrichtungen im Sinne dieser Regel sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
)
Gruß
Firebird


Top! Danke für die Info, war gerade auf der Suche nach genau diesem Thema. Unser Chef wollte auch solche Sprays bestellen, aber war mir fast schon klar, dass das nicht funktioniert. Unterstützend - OK, aber nicht als Ersatz! :supi:

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Do 31.12.2020 14:32
von Elo8
Wirklich gut zu wissen! Danke für die Info. Also ist das mit den Sprays Quark.

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Mi 27.07.2022 9:10
von BetterTom
... bei der Suche nach einer bestimmten Information bin ich zufällig hier und bei diesen Kommentaren gelandet.
Folgender Kommentar:
Feuerlösch-Sprays, so sie denn zertifiziert sind, sind im vorbeugenden Brandschutz nahezu alternativlos.
Wenn VB ernst gemeint wird, müssen Laien Löschgeräte an die Hand gegeben werden, die sie im Ernstfall auch nutzen. Die Hemmschwelle muss nieder sein und die Handhabung einfach.
Ein 3A- oder gar ein 5A-Brand in einem geschlossenen Raum entwickelt so viel Hitze und Rauchgase, dass niemand ohne Schutzausrüstung versuchen soll, diesen zu löschen; mit Nichts!
Löschsprays mit zertifiziertem Rating von 5A bzw 15F und einer Wurfweite von 3 Metern ermöglichen einen schnellen (!) Löschversuch. Es geht um den Faktor Zeit!
Thema Grundausstattung: Der Flughafen Frankfurt hat Feuerlöschsprays in die Grundausstattung aufgenommen. Dies IST möglich. Anbei ein Link: Bitte unter Punkt 10 lesen.

https://docplayer.org/140607618-Ausbild ... rwehr.html

Und im Flughafen gelten sicherlich strenge Auflagen.

Gruß

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Mi 27.07.2022 9:17
von BetterTom
Hier auch nochmals das Positionspapier des vfdb und des DFV...

https://www.vfdb.de/media/doc/positions ... hspray.pdf

:zwink:

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Fr 04.11.2022 11:18
von Steve01
Feuerlöschsprays gibt es bereits in großen und kleineren Kliniken.
Zumeist in den kleinen Küchen.
Inzwischen aber auch in OP-Räumen, auf Unterflurfahrzeugen und Patientenzimmern.
In Stuttgart auch in der Notaufnahme....
:-)

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Fr 04.11.2022 11:24
von Steve01
Firebird2k hat geschrieben:Hallo,

Feuerlöschsprays sind nicht als Grundausstattung nach ASR A 2.2 anrechenbar siehe dazu auch:

https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Loeschspraydosen.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Aber als zusätzliche Maßnahme können diese verwendet werden, das ganze stützt sich darauf, dass Löschspraydosen keine „handbetriebenen Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden“ im Sinne von Punkt 3.6 der ASRA2.2 sind:
(
3.6 Feuerlöscheinrichtungen im Sinne dieser Regel sind tragbare oder fahrbare Feuerlöscher, Wandhydranten und weitere handbetriebene Geräte zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.
)


...und daher nicht als Feuerlöscher nach DIN EN 3-7:2007-10 gelten.

desweiteren müssten ja in der aktuell gültigen ASR dann folgendes beachtet werden:

"Für die Grundausstattung werden im Regelfall nur Feuerlöscher angerechnet, die jeweils über mindestens 6 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen.

Abweichend davon können für die Grundausstattung bei normaler Brandgefährdung auch Feuerlöscher, die jeweils nur über mindestens 2 Löschmitteleinheiten (LE) verfügen, angerechnet werden, wenn:

-sich hierdurch eine Vereinfachung in der Bedienung ergibt, z. B. durch mindestens 25 % Gewichtsersparnis je Feuerlöscher,
-die Zugriffszeit, z. B. durch Halbierung der maximalen Entfernung zum nächstgelegenen Feuerlöscher nach Punkt 5.3, reduziert wird und
-die Anzahl der Brandschutzhelfer nach Punkt 7.3 verdoppelt wird."


Also selbst wenn eine offzielle Einstufung als Feuerlöschgerät nach DIN EN 3-7:2007-10 vorhanden sein würde, wäre der Zusatzaufwand doch wesentlich kostenintensiver als ein Feuerlöscher+Wartung. Es müsste alle 10 Meter eine Dose "hängen" und zusätzlich ein Brandschutzhelfer mehr vorhanden sein , für die Schulungskosten kann ich 10 Feuerlöscher kaufen.
Selbst dann würde ich aber sagen das die Versicherung im Brandfall nicht greift...

Also abschließend:

NEIN :-)

Gruß

Firebird


file://192.168.112.91/Profile$/s.girst/ ... dosen%20(2).pdf

Re: Feuerlöschspray

Verfasst: Mi 30.11.2022 16:34
von ReiseReise
Firebird2k hat geschrieben:Hallo,

Feuerlöschsprays sind nicht als Grundausstattung nach ASR A 2.2 anrechenbar siehe dazu auch:

https://www.baua.de/DE/Aufgaben/Geschaeftsfuehrung-von-Ausschuessen/ASTA/pdf/Loeschspraydosen.pdf?__blob=publicationFile&v=2


Firebird



Danke hierfür.
Für den genannten Fall - 50 qm damit Nein aber prinzipiell ja, sofern weiterhin 6 LE Löscher in 20 m Abstand vorhanden sind.