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Brandschutzdokumentation

Verfasst: Do 07.05.2020 14:53
von Fireman12
Sehr geehrte Community,

hat jemand von euch Erfahrung mit Brandschutzdokumentation (Welche Unterlagen man braucht wie z.b. Verwendbarkeitsnachweise und Übereinstimmungserklärungen und evtl. wo dies geregelt ist)? Gibt es da irgendwelche Regelwerke wo man nachschlagen kann?

Gruß
Fireman12

Re: Brandschutzdokumentation

Verfasst: Do 07.05.2020 19:47
von Christian Bartz
Hallo Fireman,

grundsätzlich gibt es eine Menge an Dokumentationen, die Vorzuhalten sind. Die Anforderungen ergeben sich zum Teil aus den technischen Bestimmungen und Regelwerken. Eine Gute Orientierung hierüber bietet z.B. die GEFMA 198 "FM Dokumentation" Hier ist alles Zusammengetragen, was an Dokumentationen für die Betreiber relevant ist.

In den seltensten Fällen ist diese wirklich voll umfänglich vorhanden. Irgendetwas oder eine ganze Menge Fehlt immer.

Relevant sind Grundsätzlich:

Genehmigungsunterlagen
technische Dokumentationen, nebst Übereinstimmungserklärungen und Fachunternehmererklärungen
Wartungsdokumentationen, Prüfberichte, Fachbauleitererklärungen
Gefährdungsbeurteilungen
Brandschutzordnungen
FuR Pläne, Feuerwehrpläne, etc.
Räumungskonzepte
Unterweisungs- und Fortbildungsnachweise
u.v.m.

Das ist eine Grobe Übersicht, für detaillierte Infos fehlt hier der Platz. Grundsätzlich gilt, dass der Umfang am Ende auch individuell für jede Immobilie Individuell ermittelt werden muss. In dem Zusammenhang spielt die Nutzung natürlich auch eine Wichtige Rolle hieraus kann sich nämlich der weitere Bedarf ergeben, z.B. Explosionsschutzdokumente.

LG Christian Bartz

Re: Brandschutzdokumentation

Verfasst: Sa 09.05.2020 11:09
von Fireman12
Hallo Christian,

vielen Dank für deine Antwort.
Im Anschluss werden diese Unterlagen zum Prüfsachverständigen zur Durchsicht weitergegeben oder (zumindest im Sonderbau)?

LG
Fireman12

Re: Brandschutzdokumentation

Verfasst: Di 12.05.2020 9:19
von Christian Bartz
Guten Morgen Fireman,

sofern für den jeweiligen SV erforderlich, das hängt dann stark von Versicherungsrechtlichen Vorgaben und jeweiligen PVO ab, ggf. auch dem Bauüberwachenden ING.

VG

Christian