Hallo zusammen,
ich bin hier neu!
Kann mir jemand sagen, ob die "Brandschutzordnung Teil C" für einen Grösseren Btrieb zwingend vorgeschrieben ist?
Mit freundlichen Grüßen
Marco Schilling
Brandschutzordnung Teil C
Brandbekämpfungsplan
Hallo,
die BGR 133 sagt sagt hierzu in Absatz 15: die Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige muss ebenso geregelt sein wie das Einweisen der Feuerwehr, das Einschalten der Notbeleuchtung, das Öffnern der Zufahrten usw. Wichtige organisatorische Hinweise und Anregungen enthält die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Unter Punkt 17 steht dazu Auch in Kleinstunternehmen muss ein Alarmplan vorhanden sein und auf aktuellem Stand gehalten werden. Ich würde letzteres auch auf die Brandschutzordnung beziehen (zumindest Teil C).
Gruss: Peter Schäffer
die BGR 133 sagt sagt hierzu in Absatz 15: die Brandbekämpfung durch Betriebsangehörige muss ebenso geregelt sein wie das Einweisen der Feuerwehr, das Einschalten der Notbeleuchtung, das Öffnern der Zufahrten usw. Wichtige organisatorische Hinweise und Anregungen enthält die Brandschutzordnung nach DIN 14096. Unter Punkt 17 steht dazu Auch in Kleinstunternehmen muss ein Alarmplan vorhanden sein und auf aktuellem Stand gehalten werden. Ich würde letzteres auch auf die Brandschutzordnung beziehen (zumindest Teil C).
Gruss: Peter Schäffer