Anbringung von Feuerlöschern

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
B Hujer
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Anbringung von Feuerlöschern

Beitragvon B Hujer » Do 09.05.2019 14:17

Hallo zusammen,

ich benötige mal euer Schwarmwissen.
Ein Standort weigert sich partout dagegen die vorhandenen tragbaren Feuerlöscher an die Wand zu hängen.

Argumentationen nach ASR, BG M35 und vielen weiteren Grundlagen in denen "angebracht", "gegen Umfallen gesichert" oder auch "aus der Halterung entnommen werden" aufgeführt sind, werden ignoriert und die Feuerlöscher stehen weiterhin im Büro an Säulen oder neben dem Drucker auf dem Fußboden. Darunter auch Dauerdrucklöscher.

Hat vielleicht jemand die ausschlaggebende Idee, mit welchem Argument man den örtlichen Brandschutzbeauftragten überzeugen kann, dass man die Feuerlöscher in einer Halterung an der Wand sehen möchte?

THE
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Re: Anbringung von Feuerlöschern

Beitragvon THE » Do 09.05.2019 15:31

Zitat ASR A2.2:
"Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."

Das mindestens die gleiche Sicherheit erreicht wird, ist i.d.R. anhand einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.

Wird die Gefährdungsbeurteilung gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §9 Abs. 1 Pkt 1 ArbStättV. Zusätzlich ggf. auch nach Punkt 2., da in §3a auch die Ausstattung nach dem "Stand der Technik" gefordert ist - und Wandhalterung ist meines Erachtens nach "Stand der Technik".


Durch beratungsresistentes (also z.B. entgegen einer Anordnung der Ordnungsbehörden aufgrund Begehungen) Nichteinhalten der Regeln macht man sich nach §25 und §26 ArbSchG sogar strafbar.

Evtl. sind das die entsprechenden Hebel, um ein Umdenken in Gang zu bringen.

B Hujer
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Re: Anbringung von Feuerlöschern

Beitragvon B Hujer » Do 09.05.2019 15:45

THE hat geschrieben:Zitat ASR A2.2:
"Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen."

Das mindestens die gleiche Sicherheit erreicht wird, ist i.d.R. anhand einer dokumentierten Gefährdungsbeurteilung nachzuweisen.

Wird die Gefährdungsbeurteilung gar nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach §9 Abs. 1 Pkt 1 ArbStättV. Zusätzlich ggf. auch nach Punkt 2., da in §3a auch die Ausstattung nach dem "Stand der Technik" gefordert ist - und Wandhalterung ist meines Erachtens nach "Stand der Technik".


Durch beratungsresistentes (also z.B. entgegen einer Anordnung der Ordnungsbehörden aufgrund Begehungen) Nichteinhalten der Regeln macht man sich nach §25 und §26 ArbSchG sogar strafbar.

Evtl. sind das die entsprechenden Hebel, um ein Umdenken in Gang zu bringen.


Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung, aber es hilft mir nur bedingt.
Die Gefährdungsbeurteilung möchte ich vermeiden (weil ich persönlich die Feuerlöscher an der Wand sehen möchte);
Die rechtliche Keule zu schwingen wird mir schon bei Brandschutztüren immer wieder negativ vorgehalten...

Brandschutz ist manchmal halt (aus Betreibersicht) nur nervig

THE
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Re: Anbringung von Feuerlöschern

Beitragvon THE » Fr 10.05.2019 7:21

B Hujer hat geschrieben:Vielen Dank schon mal für die Rückmeldung, aber es hilft mir nur bedingt.
Die Gefährdungsbeurteilung möchte ich vermeiden (weil ich persönlich die Feuerlöscher an der Wand sehen möchte);
Die rechtliche Keule zu schwingen wird mir schon bei Brandschutztüren immer wieder negativ vorgehalten...

Brandschutz ist manchmal halt (aus Betreibersicht) nur nervig


Das kenne ich - ich sag immer, ich bin BSB²: BrandSchutzBeauftragter und BerufsSpaßBremse ...
Aber dem Arbeitgeber bzw. die Führungskräfte muss klar sein, dass es ihre gesetzliche Pflicht ist, sich auch mit nervigen Themen rumzuschlagen und er dafür verantwortlich ist. Für die Gehaltsklasse darf/ muss man eben auch liefern