Büro, aus eins mach zwei
Verfasst: Mo 29.04.2019 12:54
Hallo
Wir haben ein Büro, in das (vor meiner Zeit als BSB) eine Trockenbauwand eingebaut wurde. Hintergrund war, das unsere Personalchefin auch mal allein mit Mitarbeitern reden kann.
Jetzt ist dieses Büro aber ein toter Raum, d. h. es hat keinen direkten Ausgang zum Fluchtweg, da die dort arbeitende Person immer durch das "andere" Büro muss! Auch ist der Sichtkontakt in den Nachbarraum nicht gegeben.
Ich habe die Büros erst mal durch Rauchwarnmelder "gesichert, besprinklert sind sie außerdem. Die Bürogröße ist nicht der Rede wert.
Deweiteren befindet sich in diesem Büro nur diese eine Person, also Ortskenntnis ist gegeben. Ab und zu ist halt dann noch ein Mitarbeiter drin, die kennen sich aber auch aus.
Kann ich jetzt aus o. g. Gründen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung diese Status so belassen oder muss ich trotdem das volle Programm durch ziehen?
Das heist, Fenster als Notausstieg (also Jalousie ab und Parkverbot darunter) kennzeichnen und SiBe über die Tür?
Ich persönlich würde das so lassen, soll es aber rechtssicher begründen...
Gruß Sven
Wir haben ein Büro, in das (vor meiner Zeit als BSB) eine Trockenbauwand eingebaut wurde. Hintergrund war, das unsere Personalchefin auch mal allein mit Mitarbeitern reden kann.
Jetzt ist dieses Büro aber ein toter Raum, d. h. es hat keinen direkten Ausgang zum Fluchtweg, da die dort arbeitende Person immer durch das "andere" Büro muss! Auch ist der Sichtkontakt in den Nachbarraum nicht gegeben.
Ich habe die Büros erst mal durch Rauchwarnmelder "gesichert, besprinklert sind sie außerdem. Die Bürogröße ist nicht der Rede wert.
Deweiteren befindet sich in diesem Büro nur diese eine Person, also Ortskenntnis ist gegeben. Ab und zu ist halt dann noch ein Mitarbeiter drin, die kennen sich aber auch aus.
Kann ich jetzt aus o. g. Gründen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung diese Status so belassen oder muss ich trotdem das volle Programm durch ziehen?
Das heist, Fenster als Notausstieg (also Jalousie ab und Parkverbot darunter) kennzeichnen und SiBe über die Tür?
Ich persönlich würde das so lassen, soll es aber rechtssicher begründen...

Gruß Sven