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Bandschutzordnung DIN 14096 - B

Verfasst: Do 30.10.2003 16:05
von Muehlmann
Hallöle

In unserer Behinderteneinrichtung gibt es eine Brandschutzordnung die vor meiner Zeit als Brandschutzbeauftragter erstellt worden ist (von mir immer nur ergänzt.
Nun gibt es im Abschnitt "Brandverhütung" eine Vorschrift
Putz und Waschmittel dürfen nur in Haushaltsüblichen Mengen und nur im dafür vorgesehenen Vorratsraum gelagert werden.

Jetzt habe ich ein Problem mit der Definition "Haushaltsüblich" in unserem Wohnhaus leben ca 100 Menschen und da wird eben mehr benötigt als für einen normalen Haushalt. :???: :???:

Kann mir jemand die Definition Haushaltsüblich erklären oder weis jemand eine stelle wo ich mich erkundigen kann.

Ein schönes Grüßle aus Talheim/Neckar
Hans Mühlmann

Lagerung von Gefahrstoffen

Verfasst: Do 30.10.2003 17:33
von Wiemann
Hallo Hans,


in § 46 BGV A1 (heutiger Stand) steht, dass

"gewährleistet sein muss, dass Gefahrstoffe am Arbeitsplatz nur in den Mengen vorhanden sind, die für den Fortgang der Arbeit notwendig sind."

Hier ist also, unter anderem auch in der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung, zu definieren, welche Mengen bei Euch für den Fortgang der Arbeit benötigt werden. :oooh: Weitere Vorräte und Mengen sind gemäß des Gefahrstoffrechtes zu lagern. Bitte auch das Zusammenlagerungsverbot beachten :!:

Viele Grüße

Uwe Wiemann

DIN 14096

Verfasst: Mi 19.11.2003 19:43
von Huter
Moin Moin @all

Unser Sicherheitsingenieur hat jetzt endlich eine BSO verfasst und meint sie währe DIN konform .
Aber da ich nun endlich Beauftragt bin , möcht ich schon selbst wissen ob derartige Sinnlose Formulierungen da rein dürfen . :roll:

Da sich darin aber formulierungen wie "Persönliche Sachen sind, wenn möglich, bei der Gebäuderäumung mitzunehmen. " :kugel: oder" Ein manuelles Öffnen der Rauch- und Wärmeabzugsklappen, durch Mitarbeiter ist nicht vorzunehmen." :wein: würde ich mir diese DIN14096 1-3 gerne selbst mal ansehen .

Falk@ Jetzt war ich endlich überzeugt das die Dinger zum Auf machen da sind , und dann schreibt a sowas :lach:

MfG Stefan Huter ...

Re: DIN 14096

Verfasst: Fr 21.11.2003 16:23
von Falk_HL
Qax1 hat geschrieben:Jetzt war ich endlich überzeugt das die Dinger zum Auf machen da sind , und dann schreibt a sowas :lach:


Gut..., dass du noch lachen kannst! :grins:

Verfasst: Sa 22.11.2003 19:53
von Siggi
Hallo Quax, Bild

ich habe da im Internet etwas gefunden :

Eine Brandschutzordnung ist eine, nach DIN 14096 auf ein bestimmtes Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln für das Verhalten im Brandfall.

Teil A :

Richtet sich an alle Mitarbeiter und Besucher, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten. In diesem Teil sind die wichtigsten Verhaltensregeln in schriftlicher Form mitzuteilen. Die Alarm- und Brandschutzordnungen sind an markanten Stellen gut sichtbar auszuhängen.

Teil B:

Richtet sich vornehmlich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefaßten Hinweisen und Verhaltensregeln zur Verhinderung von Rauchausbreitung, Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und Hinweisen zum Verhalten im Brandfall und anderen Gefahren. Eine Ausfertigung dieses Teils der Brandschutzordnung sollte den Mitarbeitern ausgehändigt werden.


Teil C:

Richtet sich an Betriebangehörige mit besonderen Brandschutzaufgaben. Dieser Personenkreis ist in der Regel verantwortlich tätig und verfügt über besondere Betriebskenntnisse.
In dieser Ausarbeitung wird ein Mitarbeiter mit der Wahrnehmung bestimmter vorbeugender Brandschutzaufgaben betraut.

Viele Grüße aus Düsseldorf Bild
Siggi