In unserer Behinderteneinrichtung gibt es eine Brandschutzordnung die vor meiner Zeit als Brandschutzbeauftragter erstellt worden ist (von mir immer nur ergänzt.
Nun gibt es im Abschnitt "Brandverhütung" eine Vorschrift
Putz und Waschmittel dürfen nur in Haushaltsüblichen Mengen und nur im dafür vorgesehenen Vorratsraum gelagert werden.
Jetzt habe ich ein Problem mit der Definition "Haushaltsüblich" in unserem Wohnhaus leben ca 100 Menschen und da wird eben mehr benötigt als für einen normalen Haushalt.


Kann mir jemand die Definition Haushaltsüblich erklären oder weis jemand eine stelle wo ich mich erkundigen kann.
Ein schönes Grüßle aus Talheim/Neckar
Hans Mühlmann