"Grundfläche" von Arbeitsstätten nach ASR A2.2

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ErikBSB
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"Grundfläche" von Arbeitsstätten nach ASR A2.2

Beitragvon ErikBSB » Di 05.03.2019 21:10

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Ausstattung einer Arbeitsstätte mit Feuerlöschern. In der ASR A2.2 wird dabei folgendes geregelt:

"Der Arbeitgeber hat Feuerlöscheinrichtungen nach Art und Umfang der im Betrieb vorhandenen brennbaren Stoffe, der Brandgefährdung und der Grundfläche der
Arbeitsstätte in ausreichender Anzahl bereitzustellen."

Leider wird nicht definiert, was denn nun die "Grundfläche" genau ist, lediglich, dass alle Ebenen (=Geschosse) zu berücksichtigen sind. Eine anerkannte Norm zur Ermittlung von Flächen im Bauwesen ist die DIN 277, die in Ausgabe von 2005 in Netto-GRUNDfläche (Technikflächen, Verkehrsflächen und die eigentliche Nutzungsfläche) und Brutto-GRUNDfläche (NGF zzgl. aller Flächen inkl. baulicher Umfassungswände, Schächte etc.) unterschiedenen hat. Diese wurde 2016 angepasst, aus Netto-Grundfläche wurde nun die Netto-Raumfläche.

Sofern ein Arbeitgeber seine Flächen anmietet, wird nicht selten zur Ermittlung der gewerblichen Mietfläche die gif (Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum) herangezogen, die teilweise versetzbare Trockenbauwände etc. mit zur Mietfläche zählt und sich damit von der NRF unterscheidet. Nun gibt es also drei mir bekannte "Grundflächen" die zur Ermittlung herangezogen werden könnten. Der Unterschied der BGF zur NRF kann mitunter bis zu 15 % und mehr betragen.

Meiner Meinung nach kann aber von z.B. Schächten sehr wohl ein Brandrisiko ausgehen. Da die BGF mittlerweile die einzige Flächenbezeichnung ist, die den Begriff "Grundfläche" enthält, würde ich tendieren, diese auch anzusetzen. Für eine angemietete Arbeitsstätte wird diese aber meistens nie als Bestandteil des Mietvertrages verwendet (eher Gif oder NRF). Für Bestandsgebäude kann es auch schwer werden, diese überhaupt zu ermitteln.

Gibt es hierbei konkretisierende Vorschriften aus dem Bereich des Arbeitsstättenrechts?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen!

PBRM
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Re: "Grundfläche" von Arbeitsstätten nach ASR A2.2

Beitragvon PBRM » Mi 06.03.2019 12:57

Hallo,

sollte für das Gebäude ein Brandschutzkonzept bzw. Brandschutznachweis existieren, dann können Sie die
Flächenangaben in Bezug auf die notwendigen Löscheinheiten auch dort entnehmen.

Gruß
Mit freundliche Grüßen

PBRM