Ausschilderung ZUR Sammelstelle

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
THE
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Ausschilderung ZUR Sammelstelle

Beitragvon THE » Fr 25.01.2019 13:13

Hallo zusammen,

dass die Sammellstelle mit E007 (ISO 7010) ausgeschildert sein muss, ist ja klar.
Nun tauchte aber die Frage auf, ob der Weg vom Gebäude ZUR Sammelstelle auch gekennzeichnet sein muss oder ob der Hinweis auf dem Übersichtsplan des Flucht- und rettungsplans ausreichend ist. Die Sammelstelle liegt aufgrund der örtlichen Gegegenheiten ca. 150-200m abseits auf einem Sportplatz (theoretisch muss man ab Gebäudeausgang nur dreimal zu Fuß "abbiegen", um dorthin zukommen).

Mir ist keine entsprechende Regelung bekannt - oder irre ich mich?

Besten Dank für Input
THE

clammer
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Re: Ausschilderung ZUR Sammelstelle

Beitragvon clammer » Mo 28.01.2019 10:39

Sie können ja das Symbol "E007 Sammelstelle" mit Richtungspfeilen nach ASR 1.3 Nr. 5 ergänzen.

Außerdem steht dort unter 2)
Es besteht die Möglichkeit der Verwendung von Zusatzzeichen, die der Verdeutlichung besonderer Situationen oder der Konkretisierung der Sicherheits- und Gesundheitsschutzaussage dienen.


Gruß
C. Lammer