Hallo,
ich habe bei einer Begehung gesehen, dass die für die Alarmierung in einem Holzkasten vorgehaltenen Megaphone mit dem (veralteten) Piktogramm F008 nach DIN 4844/ ASR A1.3 (ausgeschildert sind.
Die Bezeichnung des Piktogramms ist ja "Brandmelder (manuell)" - bezieht sich dass nur auf die Handfeuermelder oder wäre es in der Tat auch für die Megaphone zulässig?
Viele Grüße
Thomas
Piktogramm bei Megaphon
Piktogramm bei Megaphon
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Re: Piktogramm bei Megaphon
Die Frage ist, welche Funktion hat das Megafon - ich würde das vom Grundsatz eher bei den Alarmierungseinrichtungen sehen. Und dafür gibt es keine genormte Kennzeichnung.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer
Re: Piktogramm bei Megaphon
clammer hat geschrieben:Die Frage ist, welche Funktion hat das Megafon - ich würde das vom Grundsatz eher bei den Alarmierungseinrichtungen sehen. Und dafür gibt es keine genormte Kennzeichnung.
Ja, es ist zur Alarmierung der Beschäftigten im Brandfall gedacht. Und meine Einschätzung war also richtig, dass es zwar quasi eine Art "manueller Brandmelder" ist, aber eben nicht mit diesem speziellen Piktogramm ausgeschildert sein darf.
Re: Piktogramm bei Megaphon
Nö, es dient ja eben nicht zur Brandmeldung, sondern zur Alarmierung.
Gruß
C. Lammer
Gruß
C. Lammer