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Amt niederlegen

Verfasst: Mo 17.09.2018 15:55
von weber-michael
Bin ein Angestellter einer Sicherheitsfirma und als externer BSB in mehreren Objekten eingesetzt.
Ich werde nun die Firma verlassen und mich umorientieren.
Kann ich so ohne weiteres meine BSB Ämter niederlegen oder muss das eine
gewisse Frist eingehalten werden?
Im Voraus Danke für Eure Hilfe
MfG
Michael Weber

Re: Amt niederlegen

Verfasst: Mi 26.09.2018 9:53
von Siebenlist
Auftragnehmer ist wenn ich das richtig verstehe die Sicherheitsfirma.
Das bedeutet auch, das diese Firma in der Pflicht ist, die Betreuung der Objekte nach deinem Ausscheiden durch einen anderen BSB zu gewährleisten oder die Verträge zu kündigen.
Für Dich selbst bestehen da keine Fristen, außer die Kündigungsfrist bei deinem Arbeitgeber.
LG

Re: Amt niederlegen

Verfasst: Mi 24.10.2018 7:44
von weber-michael
Danke für die Antwort,
aber noch eine Frage dazu:
Das Amt muß ich aber selbst schriftlich niederlegen oder?
Habe Angst wenn das mein Arbeitgeber versäumt, das ich noch in die Pflicht genommen werden kann
aber nicht mehr versichert bin oder so was in der Art.
Hintergund ist, das man mir jeglicheb Kontakt zu den Kunden verboten hat. :???:
Bitte nicht wundern, ist aber so.

Re: Amt niederlegen

Verfasst: Mi 31.10.2018 12:28
von Rebling
Hallo Michael,

da das Verhältnis wohl eh angespannt ist,
würde ich den AG (nochmals) schriftlich informieren und die zuständige öffentliche Stelle (Gewebeaufsicht) in cc nehmen