Anpassung der Flucht- und Rettungswegpläne

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
BSB

Anpassung der Flucht- und Rettungswegpläne

Beitragvon BSB » Di 24.07.2018 11:16

Hallo,

bezugnehmend auf einen bei uns im Bürogebäude erfolgten Umbau, habe ich folgende Schilderung und anschließende Frage.

Das Bürogebäude besteht aus drei Etagen, wobei in zwei Etagen z.T. neue Trockenbauwände eingezogen wurden. In diesem Bereich (zwei Etagen) sind nun auch die Flucht- und Rettungswegpläne entsprechend nach der neuen Vorschrift angepasst, sowie auch die alten Hinweisschilder für die Feuerlöscher ersetzt.

Da ich bereits verschiedene Beiträge gelesen und auch Infos eingeholt habe, gehen nun zu folgender Frage, die Meinungen auseinander.
Sollten auf Grund der abschnittsweisen Umbaumaßnahmen die Flucht-und Rettungswegpläne im gesamten Gebäude (alle Etagen) angepasst/neu erstellt werden, oder würde es reichen, wenn jede Etage separat wie ein eigenes Objekt betrachtet wird?

Meiner Ansicht und Information nach, müssen die Flucht- und Rettungswegpläne auf allen drei Etagen entsprechend (neu) überarbeitet werden, da es sonst im Ernstfall zu Verwirrungen kommen könnte.

Unabhängig davon möchte ich mir hier trotzdem eine unabhängige Meinung einholen.

Vielen Dank im Voraus.

MfG
BSB

Schmid-Brandschutz

Re: Anpassung der Flucht- und Rettungswegpläne

Beitragvon Schmid-Brandschutz » Mi 01.08.2018 8:03

Sorry verstehe die Frage nicht ganz

Also in Etage 3 gab es keine baulichen Änderung, richtig?
Du möchtest also den F+R Plan ändern und neue Symbole einfügen, richtig?

Dann musst Du auch die Beschilderung vor Ort ändern. Ich persönlich sehe da nicht immer eine Notwendigkeit. Alles mit neune Schildern zu bestücken, es erfolgen ja keine maßgeblichen Änderung, sondern nur das Piktogramm ändert sich.

BSB

Re: Anpassung der Flucht- und Rettungswegpläne

Beitragvon BSB » Di 30.10.2018 19:34

Vielen Dank nochmal für die Antwort.

Sorry, wenn ich mich vielleicht etwas undeutlich ausgedrückt hatte.

Meine konkrete Frage war folgende:
Wenn im Gebäude (mit insgesamt 3 Etagen) nur auf zwei Etagen Umbaumaßnahmen durchgeführt werden,...reicht es dann aus, nur in diesen beiden Etagen einen F+R Plan mit Symbolen (nach neuer DIN) anzubringen?

Oder muss man auch in der Etage, in der keine Umbaumaßnahmen durchgeführt wurden, den F+R Plan entsprechend nach neuen Vorgaben anpassen?

Wenn dies der Fall sein sollte, würde eine entsprechende Beschilderung auf allen drei Etagen (mit neuem Piktogramm) erfolgen.