Dekoration in öffentl. Bereichen in einem Einkaufszentrum

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
BBA1103

Dekoration in öffentl. Bereichen in einem Einkaufszentrum

Beitragvon BBA1103 » Sa 14.07.2018 18:52

Guten Tag zusammen.

Vielleicht kann mir hier jemand behilflich sein. Das wäre sehr toll.

Es geht darum, dass wir in unserem Einkaufszentrum (nicht in den Shops sondern auf der Lauffläche vor den Shops) für ca. 3 Wochen Bilder von den abgehangenen Decken mit Nylonfäden abhängen möchten. Diese Bilder bestehen aus einer Rückwand aus dünnem Holz und sind mit selbst gemalten Bildern aus Papier bezogen. Ich bin mir nicht sicher ob es erlaubt ist diese Bilder von Decken abzuhängen. Ich würde mich unwohl fühlen wenn ich es zulassen würde.

Laut unserem Brandschutzkonzept müssen abgehangene Decken aus nicht brennbarem Material bestehen. Wir haben in der Zwischendecke eine Sprinklerung. Auch unterhalb der Decke, sowie eine BMA. Da wir in der Zwischendecke eine Sprinklerung haben, reicht es laut dem Brandschutzkonzept aus, wenn das Material der abgehangenen Decke schwer entflammbar ist. Also ich fühle mich nicht wohl dabei als Brandschutzbeauftragter leicht brennende Bilder unter einer schwer entflammbaren Decke abzuhängen. Evtl. sollen die Bilder auf Staffeleien aus Holz. Im Brandschutzkonzept steht über Dekoration höchstens, dass sie nicht in Treppenhäuser/-gängen sein dürfen.

Gibt es hier jemanden, der mir sagen kann in welcher Verordnung ich dazu etwas finde oder kann es jemand aus Erfahrungen her begründen warum die Bilder hängen dürften oder nicht? Wenn ich dazu eine kurzfristige Rückmeldung bekommen könnte wäre es spitze.

Danke!