Seite 1 von 1

Kennzeichnung von Sammelstellen

Verfasst: Mo 23.04.2018 12:08
von Mueller-Ralf
Hallo Zusammen,

mich beschäftigt gerade das Thema und die Frage, ab welcher Größenordnung eine Sammelstelle mit einem
Sammelplatzschild zu kennzeichnen ist.

Wo kann ich die Rechtsgrundlagen dazu nachlesen. ASR 1.3 ist mir schon klar, aber da steht nicht explizit drin, ab welcher Größenordnung z.B. eines Betriebes.

Wie würden denn die Städte aussehen, wenn jeder kleine Gemüseladen ein Sammelplatzschild aufstellen müsste?

Ich bin gespannt auf eure Antworten.

Re: Kennzeichnung von Sammelstellen

Verfasst: Mo 23.04.2018 13:12
von THE
in der ASR A1.3 ist in Tabelle 3 die Größe in Abhängigkeit von der Erkennungsentfernung angegeben

hängt also nicht von der Anzahl der Beschäftigten ab, sondern wie weit man das Schild sehen muss (idealerweise vom Notausgang aus dem Gebäude heraus) => sobald man es weiter als 20m sehen muss, ist die die Größe 300x300mm