„Räumungshelfer sind ein wichtiger Bestandteil der Brandschutzordnungen, da diese nach einer Alarmierung die Räumung eines Gebäudebereichs veranlassen, unterstützen und kontrollieren sollen. Durch die Funktion des Räumungshelfers wird den Personen im Objekt die subjektive Entscheidung über das Maß der Gefährdung und der daraus resultierenden Reaktionen abgenommen“ Brandschutzatlas 2018
Vor allem in unübersichtlichen und ausgedehnten Gebäuden, in denen keine schnelle Orientierung über Flucht- und Rettungspläne möglich ist, sind Räumungshelfer eine sinnvolle Ergänzung zu den Brandschutzhelfer. Die Ausbildung zum Räumungshelfer basiert auf der Ausbildung zum Brandschutzhelfer und vertieft die Kenntnisse im vorbeugenden Brandschutz hinsichtlich einer schnellen und koordinierten Räumung des entsprechenden Gebäudes.
Gut ausgebildete Räumungshelfer können direkt die sogenannte „Pre-Movement-Phase“ beeinflussen und dadurch eine zügige Räumung des Gebäudes sicherstellen.
Weitere Informationen:
https://www.facebook.com/Brandschutzschulung
https://www.brandschutzbest.de
Rämungshelfer
Re: Räumungshelfer
Zitat aus der angefügten DGUV-Info:
"Da der Evakuierungsplan jeder anwesenden Person im Betrieb bekannt gemacht werden muss, ist die zusätzliche Ausbildung und Bestellung von Evakuierungshelfern in den Unternehmen in der Regel nicht zielführend.
[...]Die Zuweisung der besonderen Aufgaben für den Evakuierungsfall erfolgt zumeist im Rahmen einer Unterweisung durch den Unternehmer. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür im Regelfall nicht erforderlich."
"Da der Evakuierungsplan jeder anwesenden Person im Betrieb bekannt gemacht werden muss, ist die zusätzliche Ausbildung und Bestellung von Evakuierungshelfern in den Unternehmen in der Regel nicht zielführend.
[...]Die Zuweisung der besonderen Aufgaben für den Evakuierungsfall erfolgt zumeist im Rahmen einer Unterweisung durch den Unternehmer. Eine spezielle Ausbildung ist hierfür im Regelfall nicht erforderlich."
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Re: Rämungshelfer
Hallo THE.
Selbstverständlich ist eine zusätzliche Vorhaltung von Räumungshelfer/Evakuierungshelfer in einem Betrieb mit perfekt abgestimmten vorbeugenden Brandschutz (Zusammenwirken zwischen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz) nicht zwingend erforderlich. Eine übersichtliche Gebäudestruktur und vorhandene und aktuelle Flucht- und Rettungspläne ermöglichen im Brandfall eine zügige Räumung des Gebäudes auch für nicht ortskundige Personen.
Jedoch gibt es mehr als genügend gewachsene Betriebe, Bestandsgebäude und/oder Gebäude deren Gebäudestruktur so komplex sind, dass im Brandfall Personen eine Unterstützung benötigen um einen geeigneten Fluchtweg zu finden. Auch die verschiedenen Arten von anwesenden Personen können ein Entscheidungskriterium darstellen. Sei es Patienten, Besucher, Fremdfirmen, Zulieferer oder fremdsprachige Mitarbeiter. Die Gestaltung der Rettungswege, insbesondere Begehbarkeit, Kennzeichnung und bauliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen
Wenn also der "Standard organisatorische Brandschutz" im Gesamten nicht ausreicht, um die geforderten „Maßnahmen zur sicheren Evakuierung der Beschäftigten“ (u.a. in DGUV „Sind Evakuierungshelfer im Betrieb notwendig?“) zu erfüllen, können Räumungshelfer eine gute Kompensations- oder Ergänzungsmaßnahme in Verbindung mit den jährlichen Unterweisungen, Räumungsübungen etc. pp. sein.
Dies muss natürlich auf jeden Einzelfall geplant und abgewägt werden.
LG
Thorsten B.
Selbstverständlich ist eine zusätzliche Vorhaltung von Räumungshelfer/Evakuierungshelfer in einem Betrieb mit perfekt abgestimmten vorbeugenden Brandschutz (Zusammenwirken zwischen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz) nicht zwingend erforderlich. Eine übersichtliche Gebäudestruktur und vorhandene und aktuelle Flucht- und Rettungspläne ermöglichen im Brandfall eine zügige Räumung des Gebäudes auch für nicht ortskundige Personen.
Jedoch gibt es mehr als genügend gewachsene Betriebe, Bestandsgebäude und/oder Gebäude deren Gebäudestruktur so komplex sind, dass im Brandfall Personen eine Unterstützung benötigen um einen geeigneten Fluchtweg zu finden. Auch die verschiedenen Arten von anwesenden Personen können ein Entscheidungskriterium darstellen. Sei es Patienten, Besucher, Fremdfirmen, Zulieferer oder fremdsprachige Mitarbeiter. Die Gestaltung der Rettungswege, insbesondere Begehbarkeit, Kennzeichnung und bauliche Gegebenheiten sind zu berücksichtigen
Wenn also der "Standard organisatorische Brandschutz" im Gesamten nicht ausreicht, um die geforderten „Maßnahmen zur sicheren Evakuierung der Beschäftigten“ (u.a. in DGUV „Sind Evakuierungshelfer im Betrieb notwendig?“) zu erfüllen, können Räumungshelfer eine gute Kompensations- oder Ergänzungsmaßnahme in Verbindung mit den jährlichen Unterweisungen, Räumungsübungen etc. pp. sein.
Dies muss natürlich auf jeden Einzelfall geplant und abgewägt werden.
LG
Thorsten B.