Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?
Verfasst: Sa 10.02.2018 23:49
Hallo zusammen,
da ich seit kurzem als Brandschutzbeauftragter (in Baden Württemberg) tätig bin und mich seit kurzem im Brandschutz einlese, habe ich folgende Frage:
In der Regel werden Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erstellt. Wie verhält es sich mit älteren Sonderbauten in Bestand? Auch hier ist bei wesentlichen Änderungen ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Was ist aber wenn keine Änderungen stattgefunden haben? Ist dann nachträglich ein Brandschutzkonzept nach einer gewissen Zeit dennoch zu erstellen? Da das Brandschutzkonzept die Arbeit des Brandschutzbeauftragten wesentlich erleichtert, fällt es mir schwierig in solchen Fällen konkrete Aussagen zu treffen, da in der Landesbauordnung BW unter § 38 auch von Erleichterungen die Rede ist. Wie ist die seriöseste Vorgehensweise in diesen Fällen. Über Antworten und gegebenfalls Quellenangaben würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus
Grüße
Nahro
da ich seit kurzem als Brandschutzbeauftragter (in Baden Württemberg) tätig bin und mich seit kurzem im Brandschutz einlese, habe ich folgende Frage:
In der Regel werden Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erstellt. Wie verhält es sich mit älteren Sonderbauten in Bestand? Auch hier ist bei wesentlichen Änderungen ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Was ist aber wenn keine Änderungen stattgefunden haben? Ist dann nachträglich ein Brandschutzkonzept nach einer gewissen Zeit dennoch zu erstellen? Da das Brandschutzkonzept die Arbeit des Brandschutzbeauftragten wesentlich erleichtert, fällt es mir schwierig in solchen Fällen konkrete Aussagen zu treffen, da in der Landesbauordnung BW unter § 38 auch von Erleichterungen die Rede ist. Wie ist die seriöseste Vorgehensweise in diesen Fällen. Über Antworten und gegebenfalls Quellenangaben würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus
Grüße
Nahro