Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Nahro

Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon Nahro » Sa 10.02.2018 23:49

Hallo zusammen,

da ich seit kurzem als Brandschutzbeauftragter (in Baden Württemberg) tätig bin und mich seit kurzem im Brandschutz einlese, habe ich folgende Frage:

In der Regel werden Brandschutzkonzepte für Sonderbauten erstellt. Wie verhält es sich mit älteren Sonderbauten in Bestand? Auch hier ist bei wesentlichen Änderungen ein Brandschutzkonzept zu erstellen. Was ist aber wenn keine Änderungen stattgefunden haben? Ist dann nachträglich ein Brandschutzkonzept nach einer gewissen Zeit dennoch zu erstellen? Da das Brandschutzkonzept die Arbeit des Brandschutzbeauftragten wesentlich erleichtert, fällt es mir schwierig in solchen Fällen konkrete Aussagen zu treffen, da in der Landesbauordnung BW unter § 38 auch von Erleichterungen die Rede ist. Wie ist die seriöseste Vorgehensweise in diesen Fällen. Über Antworten und gegebenfalls Quellenangaben würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus

Grüße
Nahro

Schmid-Brandschutz

Re: Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon Schmid-Brandschutz » Mo 12.02.2018 11:31

Hallo Nahro,

ich komme aus NRW und kann deswegen die genau Lage in BaWü nicht beurteilen.

Hier ist es aber häufig so, dass ein BSK nachträglich gefordert wird, wenn tatsächlich das Bauordnungsamt eins fordert, weil die Mängel schwerwiegend sind bzw. das Schutzbedürfnis nicht mehr ausreichend ist. Das wird aber nicht wortwörtlich so gefordert, sondern etwas geschickt umschrieben. Das lässt sich teilweise mit ein paar Zeilen abhandeln.

Also ohne, dass sich jemand beschwert, ein Amt vorbei kommt und etwas bemängelt, wird sich im Bestand nichts ändern. Dies muss man dann als Brandschutzbeauftragter so hinnehmen.

Natürlich darf man der BSB in seinem Bericht ob Jahres- oder Begehungsbericht natürlich auf die Mängel hinweisen. Ob sich dadurch etwas ändert bleibt doch fraglich.

Viele Grüße

clammer
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Re: Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon clammer » Di 13.02.2018 9:02

Basis für bauliche Anlagen, also auch für Sonderbauten, ist die Baugenehmigung. Dort stehen auch die "Erleichterungen", die genehmigt wurden.

Gruß
C. Lammer

Schmid-Brandschutz

Re: Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon Schmid-Brandschutz » Mo 05.03.2018 9:58

ist die Baugenehmigung


wobei die Anforderungen sich mit den Jahren auch geändert haben können...

clammer
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Re: Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon clammer » Mo 05.03.2018 13:38

wobei die Anforderungen sich mit den Jahren auch geändert haben können...

Kann alles sein, rechtlich verbindlich ist die Baugenehmigung. Erleichterungen zum Baurecht sind nun mal genehmigungspflichtig.
D. h. ggf. muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden.

Gruß
C. Lammer

Schmid-Brandschutz

Re: Ältere Sonderbauten ohne Brandschutzkonzept was tun?

Beitragvon Schmid-Brandschutz » Mi 07.03.2018 8:21

rechtlich verbindlich ist die Baugenehmigung


Klar, gar keine Frage. Dennoch kann diese nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechend. Eine Baugenehmigung von 1970, sagen wir mal, hatte andere Anforderungen als eine heutige. Deswegen kann und wird auch dort ein Brandschutzkonzept fehlen.

Es ging doch um die Frage
Was ist aber wenn keine Änderungen stattgefunden haben?

Dann ist auch keine Baugenehmigung und auch kein Brandschutzkonzept Pflicht. Aus meiner Sicht.