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Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Di 06.02.2018 13:16
von Brandwache
Hallo zusammen,

weiß jemand ob es eine Forderung gibt diesen Hinweis anzubringen.

Grüße,
Markus

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Di 06.02.2018 16:44
von THE
Hallo,

das hängt davon ab, welches Baurecht gilt. Ein kleiner Hinweis findet sich hier:
https://www.komnet.nrw.de/_sitetools/dialog/17862

Grüße aus Nürnberg

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Di 06.02.2018 18:03
von Brandwache
Hallo,

den Artikel im Kommnet hatte ich auch gelesen. Bei dem Bundesland handelt es sich um Sachsen. Da steht es zumindest in der Landesbauordnung nicht.

Grüße,
Markus

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Mi 07.02.2018 8:55
von clammer
Guten Tag,

siehe DIN EN 81-73 "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen – Besondere Anwendungen für Personen- und Lastenaufzüge – Teil 73: Verhalten von Aufzügen im Brandfall"

Gruß
C. Lammer

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Do 08.02.2018 9:54
von Brandwache
Moin,

ich muss schauen das ich Zugang zu dieser Norm bekomme damit ich richtig zitieren kann. Bei Normen ist es jedoch häufig so, dass diesen der bindende Charakter fehlt. Es sei den der Gesetzgeber weißt in irgendeiner Form darauf hin. Aber vorab schon mal vielen Dank für die Antwort.

Grüße,
Markus

Re: Kennzeichnung "Aufzug im Brandfall nicht benutzen"

Verfasst: Di 13.02.2018 8:56
von clammer
So unverbindlich sind diese Normen nicht.
Aufzüge unterliegen der Richtlinie 95/16/EG und der BetrSichV; bei der Normenreihe EN 81 handelt es sich um harmonisierte Normen.

Gruß
C. Lammer