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Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Di 30.01.2018 10:33
von svenn
Hallo,

ich hoffe, das ih mit meinen Frage hier richtig gelandet bin. In unserem Bürogebäude gibt es Brandschutztüren mit Feststellanlagen. Nun hat unser Fachkraft für Arbeitssicherheit den Heinweis gegeben, dass nach Feierabend diese Türen manuell zu schließen sind. Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht so einfach zu bewerkstellen, da in den meisten Abteilungen Vertrauensarbeitszeit herrscht, und somit keine einheiltiche Feierabendzeit. Die Kollegen müssten also erst einmal alle Büroräume iher Etage prüfen, ob sid denn ggf. der letzte sind, bevor sie das Gebäude nach Arbeitsende verlassen. Daher habe ich folgende Fragen:

1. Gibt es ein Gesetz, Verordnung, Norm etc. welche die Einschätzung unseres FASIS stütz, empfiehlt oder expliziet vorschreibt?
2. Was soll mit der Maßnahme erreicht werden. Die Feststellanlagen sollten doch so konzepiert sein, dass sie die Türen im Brandfall automatisch schließen. Was ist dann das Ziel, alle Türen nach Feirabend manuell zu schließen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus.

Gruß

Sven

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Di 30.01.2018 17:47
von clammer
Guten Tag,

diese Regelung stammt aus den "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)" (VdS 2038).

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Mi 31.01.2018 10:36
von Rebling
Hallo,
svenn hat geschrieben:... Das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht so einfach zu bewerkstellen, da in den meisten Abteilungen Vertrauensarbeitszeit herrscht, und somit keine einheiltiche Feierabendzeit. Die Kollegen müssten also erst einmal alle Büroräume iher Etage prüfen, ob sid denn ggf. der letzte sind, bevor sie das Gebäude nach Arbeitsende verlassen. ...

Die Türen können doch zu einer "üblichen*)" Zeit geschlossen werden,
die Mitarbeiter die danach noch da sind müssen die Türen dann halt von Hand aufmachen.

*) wenn typischerweise (fast) alle gegangen sind

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Mo 12.02.2018 9:24
von matula82
clammer hat geschrieben:Guten Tag,

diese Regelung stammt aus den "Allgemeine Sicherheitsvorschriften der Feuerversicherer für Fabriken und gewerbliche Anlagen (ASF)" (VdS 2038).

Gruß
C. Lammer


Guten Tag,
gilt diese Reglung auch für Türen die mit einem Rauchmelder ausgestattet sind und somit automatisch zufallen wenn Rauch detektiert wird?

Grüße aus Hessen
Christof

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Mo 12.02.2018 11:38
von Schmid-Brandschutz
svenn hat geschrieben:Was ist dann das Ziel, alle Türen nach Feirabend manuell zu schließen?


Das Ziel ist es, dass auch außerhalb der Arbeitszeit der Brand in dem Bereich bleibt bzw. nicht in andere Bereiche übergreift.
Meistens trennt ja eine Brandschutztür einen Brandabschnitten von einem anderen, oder von einem Treppenraum etc.

Wenn es brennt und keiner ist da und die Türen dann nicht zufallen, warum auch immer, werden die Bereiche so geschützt.

Mein Kenntnisstand ist, dass die Feststellanlagen unterschiedliche Mechanismen haben, warum diese auslösen.

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Di 13.02.2018 8:45
von clammer
Guten Tag,
gilt diese Reglung auch für Türen die mit einem Rauchmelder ausgestattet sind und somit automatisch zufallen wenn Rauch detektiert wird?

Grüße aus Hessen
Christof

Ja.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Di 13.02.2018 8:49
von clammer
Mein Kenntnisstand ist, dass die Feststellanlagen unterschiedliche Mechanismen haben, warum diese auslösen.


Die Auslösekriterien sind Rauch oder/und Wärme.
Ausnahmen: In Rettungswegen Rauch, in Ex-Bereichen u. U. eine Gaswarnanlage.

Gruß
C. Lammer

Re: Brandschutztüren mit Feststellanlagen

Verfasst: Do 08.03.2018 14:42
von Arnold
Hallo,
sehr interessante Thema, super,dass ich die Infos hier gefunden habe.