Liebe Kollegen, folgende Fachfrage hat sich in meiner Arbeit ergeben:
In einem Firmengebäude ist eine gut durchdachte Fluchtwegbeschilderung vorhanden. Der Gebäudebetreiber besteht nun darauf, dass die Fluchtwegbeschilderung exakt wie im Gebäude vorhanden - auch in die neuen Flucht- und Rettungspläne übernommen wird.
Das halte ich jedoch für unnötig, da die vielen Symbole den Flucht- und Rettungsplan unübersichtlich machen.
Stattdessen sollten im Flucht- und Rettungsplan nur die eigentlichen Notausgänge als solche mit einem Symbol gekennzeichnet sein, während der jeweilige Fluchtweg für den Betrachter über kleine dunkelgrüne Pfeile angegeben wird.
Also: Sicherheits- und Löscheinrichtungen sind selbstverständlich exakt wie im Gebäude vorhanden im Plan anzugeben
Aber: Fluchtwegbeschilderung ist im Gebäude deutlich umfangreicher als im Flucht- und Rettungsplan.
Wie steht ihr dazu? Meinungen, Anregungen?
Vielen Dank vorab!
Fluchtwegbeschilderung im Gebäude
Re: Fluchtwegbeschilderung im Gebäude
Hallo Konrad,
ich sehe das wie Sie. Ein Flucht- und Rettungsplan ist ja kein Revisionsplan für die Beschilderung.
Das Motto muss lauten, so viel nötig, so wenig wie möglich. Sonst wird es unübersichtlich.
Gruß
C. Lammer
ich sehe das wie Sie. Ein Flucht- und Rettungsplan ist ja kein Revisionsplan für die Beschilderung.
Das Motto muss lauten, so viel nötig, so wenig wie möglich. Sonst wird es unübersichtlich.
Gruß
C. Lammer
Re: Fluchtwegbeschilderung im Gebäude
Vielen Dank für Ihre Einschätzung, Herr Lammer!
Gruß
Konrad
Gruß
Konrad