Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte
Verfasst: Mi 15.11.2017 12:18
Liebe Kollegen ich habe ein mal eine Fachfrage. Ggf. kennt sich ja einer mit Beamtenrecht aus bzw. hat sogar eine Gerichtsentscheidung dazu.
Ich Betreue den Brandschutz in einer Stadtverwaltung und habe sowohl mit Angestellten wie auch mit Beamten zu tun. Beamte sind immer etwas "besonderes" bzw. glauben Sie es zu sein.
Im Standesamt wurde bei einer Begehung Kerzen in den Büros der beamteten Mitarbeiter vorgefunden. Diese sind per Brandschutzordnung untersagt. Darauf angesprochen hat die Amtsleitung die Umsetzung der Brandschutzordnung verweigert mit dem Hinweis diese gelte nicht für Beamte. Beamte könnten rechtlich nicht dazu verpflichtet werden die Vorgaben der BSO umzusetzen.
Die Brandschutzordnung B richtet sich nach der Formulierung nicht rein an Beschäftigte sondern (um alle Berufsgruppen, aber auch die Fremdfirmen zum Beispiel die Reinigungskräfte abzubilden) an alle Personen die sich dauerhaft im Gebäude aufhalten.
Trotzdem lehnt die Amtsleitung des Standesamt die Umsetzung ab. Sie wären trotzdem nicht an die BSO gebunden.
Kennt sich hier einer rechtlich aus und kann mir ein paar Gegenargumente liefern?
Vielen Dank.
Gruß
Ich Betreue den Brandschutz in einer Stadtverwaltung und habe sowohl mit Angestellten wie auch mit Beamten zu tun. Beamte sind immer etwas "besonderes" bzw. glauben Sie es zu sein.
Im Standesamt wurde bei einer Begehung Kerzen in den Büros der beamteten Mitarbeiter vorgefunden. Diese sind per Brandschutzordnung untersagt. Darauf angesprochen hat die Amtsleitung die Umsetzung der Brandschutzordnung verweigert mit dem Hinweis diese gelte nicht für Beamte. Beamte könnten rechtlich nicht dazu verpflichtet werden die Vorgaben der BSO umzusetzen.
Die Brandschutzordnung B richtet sich nach der Formulierung nicht rein an Beschäftigte sondern (um alle Berufsgruppen, aber auch die Fremdfirmen zum Beispiel die Reinigungskräfte abzubilden) an alle Personen die sich dauerhaft im Gebäude aufhalten.
Trotzdem lehnt die Amtsleitung des Standesamt die Umsetzung ab. Sie wären trotzdem nicht an die BSO gebunden.
Kennt sich hier einer rechtlich aus und kann mir ein paar Gegenargumente liefern?
Vielen Dank.
Gruß