Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte

Brandschutzordnung -Konzept/ BVS, Instandhaltung, Ersatzmaßnahmen, Flucht- u. Rettungspläne, Umsetzung von Richtlinien, Gesetzgebungen usw.
Henseler

Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte

Beitragvon Henseler » Mi 15.11.2017 12:18

Liebe Kollegen ich habe ein mal eine Fachfrage. Ggf. kennt sich ja einer mit Beamtenrecht aus bzw. hat sogar eine Gerichtsentscheidung dazu.

Ich Betreue den Brandschutz in einer Stadtverwaltung und habe sowohl mit Angestellten wie auch mit Beamten zu tun. Beamte sind immer etwas "besonderes" bzw. glauben Sie es zu sein.

Im Standesamt wurde bei einer Begehung Kerzen in den Büros der beamteten Mitarbeiter vorgefunden. Diese sind per Brandschutzordnung untersagt. Darauf angesprochen hat die Amtsleitung die Umsetzung der Brandschutzordnung verweigert mit dem Hinweis diese gelte nicht für Beamte. Beamte könnten rechtlich nicht dazu verpflichtet werden die Vorgaben der BSO umzusetzen.

Die Brandschutzordnung B richtet sich nach der Formulierung nicht rein an Beschäftigte sondern (um alle Berufsgruppen, aber auch die Fremdfirmen zum Beispiel die Reinigungskräfte abzubilden) an alle Personen die sich dauerhaft im Gebäude aufhalten.

Trotzdem lehnt die Amtsleitung des Standesamt die Umsetzung ab. Sie wären trotzdem nicht an die BSO gebunden.

Kennt sich hier einer rechtlich aus und kann mir ein paar Gegenargumente liefern?

Vielen Dank.

Gruß

B Hujer
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Re: Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte

Beitragvon B Hujer » Mi 15.11.2017 13:58

Die DIN 14095 ist in 5.1 relativ genau. Dort steht:
- Teil B (für Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben) richtet sich an die Personen (z.B. Bewohner, Beschäftigte), die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten (Regeln für die Erstellung siehe Abschnitt 7).


Meiner persönlichen Definition handelt es sich auch bei Beamten um Personen, die sich nicht nur vorübergehend in einer baulichen Anlage aufhalten.
Sollte sich die Amtsleitung weiterhin querstellen -was für mich eh unglaublich ist- kann bei der nächsten Aktualisierung ja auch der Zusatz aufgenommen werden, dass diese BSO für alle Personen unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis gültig ist, die sich nicht nur vorübergehend in der baulichen Anlage aufhalten.

Bevor man jetzt aber einen Konflikt heraufbeschwört, sollte man sich die Gesamtsituation ansehen und überlegen ob eine Sonderregelung getroffen werden kann, da diese Kerzen (vermutlich) nur in Anwesenheit von Personen abgebrannt werden, die Kerzen auf einer nicht brennbaren Unterlage stehen und genügend Abstand zu brennbaren Materialien haben.

Würde mich auf jeden Fall interessieren, wie es weitergeht.

Mueller-Ralf
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Re: Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte

Beitragvon Mueller-Ralf » Fr 17.11.2017 9:23

Hallo,

die Brandschutzordnung hat einen Stellenwert einer Dienstanweisung und wird in der Regel, z.B. in einer Verwaltung vom
Brandschutzverantwortlichen, also vom Oberbürgermeister unterschrieben.


Brandverhütung und Brandausbreitung ist u.a. die Kernaufgabe eines BSB. Von daher verstößt der Beamte (und nicht Gott) klar gegen eine Dienstanweisung, die arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen könnte. Zudem ist der BSB Weisungsbefugt, vorausgesetzt es besteht Gefahr in Verzug. Somit könnte er die Kerze einfach löschen.

Aber... ich würde in diesem konkreten Fall an den gesunden Menschenverstand appellieren und lieber den Weg gehen, in der jährlichen Brandschutzunterweisung auf solche Missstände hinzuweisen und das ganz mit einem guten Unterricht zu untermauern. Es gibt dazu sehr gute Filmbeiträge bzw. praktische Beispiele. 90 % der Leihen erkennen eine Gefahr nicht. Zudem sollte demjenigen klar werden, verstößt er gegen die Brandschutzbestimmungen entstehen Haftungsansprüche.
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich!

Ich vertrete die Meinung, Überzeugungsarbeit zu leisten und dann die draus resultierende Notwendigkeit erkennen zu lassen ohne jetzt nur noch Gesetze zu beten, ist zielführender.

Henseler

Re: Rechtliche Bindung der Brandschutzordnung für Beamte

Beitragvon Henseler » Di 21.11.2017 10:39

Hallo zusammen,

vielen Dank noch mal für die netten Denkanstöße.

Nach Recherche in verschiedenen Quellen ist klargeworden, dass auch für Beamte eine BSO bindend ist und natürlich auch der/die Beamte sanktionsfähig ist wenn er/sie dagegen verstößt.

Intern haben wir das aber erst mal nicht weiterverfolgt. Wir werden noch ein mal im Rahmen der ASA-Sitzung darauf hinweisen und durch den Dezernatsleiter dann die Amtsleiter auf diesen Umstand hinweisen lassen.

Wenn bei einer Begehung eine Kerze gefunden wird, werde ich persönlich die Beratung der Sanktionierung vorziehen. Aber natürlich bei Gefahr in Verzug die Kerze auspusten und einziehen.

Gruß
Henseler